Fahrzeug zulassen

Mit „i-KFZ” können Fahrzeuge bequem von zuhause an-, ab- und umgemeldet werden.
Informationen dazu finden Sie auf www.rhein-neckar-kreis.de/ikfz.

Was ist i-Kfz?

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i‑Kfz“ können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Damit sparen Sie sich nicht nur den Weg in die Zulassungsstelle und die langen Wartezeiten, sondern auch Geld. Denn die Kosten der internetbasierten Zulassung sind deutlich geringer als die Anmeldung vor Ort.

Die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erfolgt stufenweise. Mit Inkrafttreten von i‑Kfz Stufe 4 am 1. September 2023 wird das Verfahren vollautomatisiert und für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Darüber hinaus können nun auch juristische Personen wie z. B. Autohäuser oder Flottenbetreiber i‑Kfz nutzen.

Die Bundesländer und ihre Kommunalverwaltungen richten entsprechende Portale für die Durchführung von i‑Kfz ein.


Was sind die Vorteile von i-Kfz?

  • Behördengang 24/7 möglich
  • keine Wartezeiten
  • von überall nutzbar
  • sofort losfahren


Welche Vorgänge sind mit i-Kfz möglich?

Mit i‑Kfz können Sie als natürliche oder juristische Person alle Zulassungsvorgänge im Internet vornehmen und erhalten sofort einen vorläufigen Bescheid.

  • Neuzulassung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Tageszulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)


Wie funktioniert i-Kfz?

  1. Online-Portal der Zulassungsbehörde aufrufen
  2. Identität digital nachweisen
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung freilegen
  4. Daten eingeben
  5. Antragsdaten werden automatisch validiert
  6. Gebühr bezahlen
  7. Eingabe und Antrag bestätigen
  8. Antrag wird in Echtzeit geprüft
  9. Bescheide und Nachweise sofort abrufbar
  10. Fahrzeugdokumente und ggf. Plaketten werden per Post verschickt

Bei Neu- und Wiederzulassung oder Umschreibung:

  1. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und am Fahrzeug anbringen
  2. Sofort losfahren mit vorläufigem Nachweis
  3. Nach Erhalt der Zulassungspapiere Plaketten am Fahrzeug anbringen und Zulassungsbescheinigung mitführen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Identifizierung:

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit aktivierter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
  • oder alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat

Zur Zahlung:

  • IBAN

Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:

  • Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Für die Abmeldung benötigen Sie keine Identifizierung, nur:

  • ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes


Wie funktioniert die neue Großkundenschnittstelle?

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z. B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich für die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Über diese können Unternehmen die Zulassungsvorgänge für sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Durch die digitale Abbildung von Vollmachten sind Zulassungen damit direkt beim Autokauf möglich.


Das Projekt „i-Kfz“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) digitalisiert mit dem Projekt i‑Kfz die Fahrzeugzulassung in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Zulassungsvorgänge einfacher, bequemer und effizienter zu machen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten.

Stand August 2023