Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

1 Sporttasche

14.02.2025

Bushaltestelle Markplatz

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 einzelner Schlüssel an grünem Anhänger

März 2025

Edeka Parkplatz

1 Schlüsselring mit 3 Schlüsseln an rotem Klettverschlussanhänger

16.03.2025

Schönau, Ringmauerweg

1 einzelner Schlüssel an Lederband

03.04.2025

Schönau, Badgasse

1 Fahrrad, türkis, Marke: Focus

09.04.2025

Altneudorf, Bushaltestelle Friedhof


Zu verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

Sofa, klappbar, guter Zustand

06228/2292

Matratze 1,95 x 0,95m, Höhe 18 cm, mit Bezug mit Rundum-Reißverschluss, abnehmbar und waschbar; Kinderschreibtischstuhl rot-schwarz, höhenverstellbar

06228/913819

Mehrere Kinderpuzzle klein, große Kiste Holzbausteine

06228/716

Sandkasten (Holz), zerlegbar, ca. 1,20 x 1,20 m, Abholung in Altneudorf

017622028943

zwei Matratzen, Schaumstoff bezogen, 54 x 109 x 10 cm, 56 x 147 x 15 cm, wie neu

06228/8392

Formular für „Zu verschenken”

Wenn Sie etwas verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus.Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder Löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.