Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

1 Hausnotrufarmband

22.04.2024

Stadtgebiet Schönau

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 einzelner Schlüssel an vergoldeter Kette (für Zentralanlage)

unbekannt, am 10.06.2024 dem Rathaus übergeben

Schönau, Parkplatz am Friedhof

1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln

25 KW

bei Bäckerei Legron (befindet sich noch dort)

1 Damenjacke mit Schal

unbekannt

Arztpraxis Gärtner


Zu verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

2 rustikale Deckenleuchten + passende Wandleuchten

06228/912203

Verschiedene alte Furnier-Möbel, Eiche rustikal Sideboard, Eckgarnitur mit Stoffbezug u. verschiedenen Lampen

06228/8338

Tisch mit 6 Stühlen, Ecksofa, Holzschrank, Teppiche

06228/9244638

2 Wickelunterlagen

06228/911434

Canon Drucker TS5150 Pixma defekt und passende Druckerpatronen schwarz und Farbe

01781493592

Quadratischer Spiegel in Kieferholz

06228/8424

Formular für „Zu verschenken”

Wenn Sie etwas verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus.Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder Löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.