Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?

Bitte melden Sie sich bei unseren Mitarbeitern Lisa Batschak
oder Michael Skarke in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau).

Verloren

Verlorene Sache

Wann

Wo

1 einzelner Schlüssel

18.11.2024

Friedhof Schönau

Gefunden

Fundsache

Wann

Wo

1 einzelner Schlüssel

23.11.2024

Parkplatz Schneidmühlstraße

1 Hundemarke mit Gravur „Balu”, keine Steuermarke

12.11.2024

Radweg nach Neckarsteinach

1 Herrenrad schwarz mit gelben Absetzungen

29.11.2024

Stadtgebiet Schönau

1 braune Strickmütze Marke „carhartt”

08.12.2024

Bürgerhaus Marktplatz nach dem Weihnachtsmarkt

 

 

 

1 braune Tragetasche

17.12.2024

Schönau, Marktplatz


Zu verschenken

Sie möchten etwas verschenken?

Dann melden Sie sich bitte bei unserer Mitarbeiterin
Katarzyna Brown in der Stadtverwaltung
(Rathausstraße 28, 69250 Schönau)
oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

 

 

Kontakt

2 Wickelunterlagen

06228/911434

massive Wohnküche im amerikanischen Stil, einwandfrei, Tisch mit 6 Stühlen, massiv

06228/4389944

Stilmöbel-Vitrine aus hellem Holz

06228/911366

Schülerschreibtisch, höhenverstellbar, Platte 115 x 63 cm

01719380387

Sofa, klappbar, guter Zustand

06228/2292

Gefrierschrank, 180 l, 2 Jahre alt

06220/6509

originalverpacktes CD-Regal, ca. 1,50 m hoch

016095727165

Formular für „Zu verschenken”

Wenn Sie etwas verschenken haben, füllen Sie bitte das unten stehenden Formular aus.Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich um die Veröffentlichung.
Sollten Sie einen Eintrag wieder Löschen wollen, schreiben Sie bitte an Katarzyna Brown (Kontakt siehe oben).

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/Finderin nicht wahrgenommen, oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln Gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sache.

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte bei der Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau geltend zu machen.