Carl Höfer

*11. November 1819 in Brehmen
† 16. August 1849 in Mannheim
war ein Lehrer und Revolutionär in der badischen Revolution 1848/49

Friedrich Christoph Carl Höfer wurde im fränkisch geprägten Ort Brehmen, heute ein Ortsteil der Gemeinde Königheim im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, als Sohn des Volksschullehrers Johannes Andreas Höfer und seiner Ehefrau Margaretha geb. Henninger geboren. Von 1843 bis 1846 war er evangelischer Lehrer in Sachsenhausen bei Wertheim, wurde dann aber 1846 nach Altneudorf versetzt. Wie es damals üblich war, übte der Dorfschullehrer Höfer gleichzeitig auch das Amt des Ratschreibers der Gemeinde Altneudorf aus. In der bürgerlich-liberalen Revolution von 1848/49 war Hauptlehrer Höfer Vorstand des Volksvereins in Heiligkreuzsteinach und Umgebung und lebte in Altneudorf, einer Gemeinde, die heute zur Stadt Schönau gehört. Während der Revolution wurde er zum Hauptmann, der im Steinachtal vorhandenen Bürgerwehren gewählt und kommandierte eine Mannschaft auf den Heiligenberg bei Heidelberg zum Angriff gegen die preußische Truppen.

Im Juni 1849 wurde Höfer festgenommen und nach Mannheim gebracht. Er wurde des Hochverrats und des Widerstands bzw. der Aufforderung zum Widerstand gegen die Staatsmacht angeklagt. Am 16. August 1849 wurde er von einem Standgericht zum Tode verurteilt; das Urteil wurde sofort vollstreckt. Höfer war seit 1848 mit Eva Margaretha geb. Reinhard verheiratet und hatte eine Tochter Elisabetha.

Auf dem Mannheimer Hauptfriedhof befindet sich seit 1874 ein Denkmal für die in Mannheim hingerichteten Freiheitskämpfer von 1849. Es wird vermutet, dass die Initiative zur Erstellung dieses Ehrenmals von Friedrich Hecker und Gustav von Struve ausging, die in Amerika eine neue Heimat fanden. Es ist ein Obelisk auf einem Sockel aus Kalkstein. Im Sockel befinden sich die Namen der Opfer, darunter auch der Name Carl Höfers, sowie eine Widmung „Den Märtyrern der Freiheit aus dem Jahr 1849“ und „Gewidmet von Freunden. Errichtet im August 1874“.

Der ehemalige Gemeinderat von Altneudorf hat mit Wirkung zum 01.01.1956 beschlossen, den „Alten Schulweg“ zum Gedenken an Carl Höfer in „Carl-Höfer-Straße“ umzuändern.