Windkraftanlagen Lammerskopf

Windkraftanlagen auf Schönauer Gemarkung?

Im Januar 2023 wurde die Stadtverwaltung Schönau sowie nachfolgend auch die Stadt Heidelberg durch den ForstBW in Tübingen im Rahmen einer Telefonkonferenz darüber informiert, dass der Eigentümer, der ForstBW beabsichtigt, eine große Fläche von 585 ha, davon rund 1/3 Heidelberger Gemarkungs- und 2/3 Schönauer Gemarkung-Fläche zur Nutzung mit Windkraftanlagen (WKA) auszuschreiben. Diese Fläche liegt in Nord-Süd-Verlauf um den Münchel bis zum südlichen Lammerskopf. Im südlichen Bereich dieser Fläche ist die Stadt Neckargemünd benachbart, im Norden die Gemeinde Wilhelmsfeld.

Die Nutzung von Windkraftanlagen als ein Teil der Zielstellung Klimaneutralität, ist neben anderen Bausteinen bundesweiter, politischer Konsens der Bundes- und der Landesregierungen. Hierfür setzt sich auch die aktuelle Landesregierung in Baden-Württemberg ein, die auf staatlichen Waldflächen 500 Windkraftanlagen durch private Betreiber realisieren will. Weitere 500 Anlagen sollen auf privaten Waldflächen realisiert werden. Hier erfolgte seitens der Landesregierung der Auftrag an die staatliche Forstverwaltung ForstBW, eigene Flächen mit einer hohen Windhöffigkeit zu identifizieren und zur Nutzung durch private Unternehmen über eine europaweite Ausschreibung zu vermarkten.

Die Ausschreibung erfolgte am 22. Mai 2023. Die Angebotsabgabe erfolgte bis zum 19. Juli 2023 an den ForstBW in Tübingen-Bebenhausen. Die Ausschreibung wurde in zwei Lose aufgeteilt. Hiernach erfolgt die Auswertung der Angebote.

Mitte Oktober wurde mitgeteilt, dass beide Lose an ein regionales Bieter-Konsortium gingen. Hier handelt es sich um ein Bieterkonsortium, bestehend aus den Stadtwerken Heidelberg, die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, die Heidelberger Energiegenossenschaft sowie die Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar. Dieses Konsortium erhielt für die gesamte Fläche den Zuschlag, einen Bürgerwindpark zu planen und umzusetzen. Hierzu entrichtet das Konsortium, nach Errichtung von einer noch festzulegenden Anzahl von Windkraftanlagen, im Gegenzug eine Pacht an den ForstBW.

Das Konsortium steht nun vor der Aufgabe, sich selbst zu einer Projektgesellschaft zu formieren und die Fläche einer Bebauung zuzuführen. Hierzu erforderlich ist als wesentlichster Prozessschritt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Eine Besonderheit der Landesflächen am Lammerskopf ist, dass sie zu Teilen in einem geschützten Gebiet, einem sogenannten FFH-Gebiet, liegen. Anders als bei Planungen von Windkraftanlagen in nicht-geschützten Gebieten ist dort eine UVP inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung vorgeschrieben. In diesem Zuge werden genaue Populationsbetrachtungen durchgeführt. Auch ausgewiesene Schutzgebiete haben Bereiche, die ökologisch weniger wertvoll und somit für Anlagen nutzbar sind. Andere Bereiche können und müssen dagegen komplett von der Bebauung ausgeschlossen werden.

Hiernach wird dann eine verfahrensrechtliche Genehmigung erforderlich. Dieses Verfahren wird bis zu einer tatsächlichen Umsetzung 4-5 Jahre dauern.

Die erste öffentliche Beteiligungsrunde des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie und die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik startete ab Dienstag, 5. März 2024. Die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Verbandsgebietes können den Entwurfsplan dann bis einschließlich 29. April 2024 einsehen. Anregungen zum „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ und zum „Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ sind bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist möglich, also bis zum 13. Mai 2024.

Anregungen zum Planentwurf können beim Verband Region Rhein-Neckar vorgebracht werden:

· schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder

· elektronisch an: Windenergie.Beteiligung(@)vrrn.de.

„Wer trifft die Entscheidung über die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windenergieanlagen in der Metropolregion Rhein-Neckar?“, „Welche Rolle spielt der Artenschutz?“ oder „Welche Rolle spielt das Thema Erneuerbare Energien mittlerweile im Vergleich zu anderen Raumnutzungen und Raumfunktionen?“: Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen stellt der Verband Region Rhein-Neckar auf den Webseiten der Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie (www.m-r-n.com/windenergie) und Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik (www.m-r-n.com/photovoltaik) zur Verfügung.

Hintergrund Windkraft: Auftrag des Landes an die Regionalverbände

Das Land Baden-Württemberg will die erneuerbaren Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festzulegen. Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Die Planungen sollen bis September 2025 von allen Regionalverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen sein. Die Stadt Schönau ist Teil des „Verband Region Rhein-Neckar“ (VRRN).

(Wird fortgesetzt)


Im Rahmen der ersten Offenlage, dem „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ nehmen der GVV Schönau mit seinen Mitgliedsbürgermeistern im April 2024 wie folgt gegenüber dem Verband Region Rhein-Neckar Stellung:

Zur Offenlage nehmen wir wie folgt Stellung:

Gebiet HD/RNK-VRG02-W Lammerskopf

Das Gebiet hat eine Fläche von rd. 600 ha und wird als Vorrangfläche ausgewiesen. Die Fläche befindet sich im Eigentum von Forst BW, sie wurde ausgeschrieben und an ein Konsortium zur Errichtung von Windenergieanlagen vergeben. Die Fläche befindet sich zu ca. 2/3 auf der Gemarkung der Stadt Schönau und ca. 1/3 auf der Gemarkung der Stadt Heidelberg.

Auf Heidelberger Gemarkung ist die gesamte Fläche als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen, auf der Gemarkung Schönau sind weite Bereiche als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen. Der gesamte Bereich liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und beinhaltet zahlreiche Biotope. Des Weiteren sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Der gesamte Bereich ist topographisch schwierig und in weiten Teilen sehr steil, weshalb eine Erschließung sowie die Herstellung von Standorten für Windkraftanlagen nur durch

erhebliche Eingriffe in die Natur möglich sind.

Im Umweltbericht zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie werden die einzelnen Vorranggebiete bewertet. Auf Seite 55 des Berichts erfolgt eine sog. Schutzgut-Betroffenheit. Im Bereich Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie bei Wasser und Landschaft erfolgt die Bewertung in „vsl. erhebliche Betroffenheit.“ Bei keinem Schutzgebiet erfolgt die Bewertung „vsl. keine Betroffenheit.“

Auf den Seiten 99-101des Umweltberichts werden die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammengefasst. Hier möchten wir besonders auf das Ergebnis hinweisen. Hier heißt es u.a.: „Das VRG HD/RNK-VRG02-W ist nach derzeitigem Erkenntnisstand aus regionaler Sicht mit hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher für eine regionalbedeutsame Windenergienutzung nicht geeignet.“

Es bleibt daher ein Rätsel, wie eine solche Fläche überhaupt in die Planung aufgenommen werden kann, zumal im benachbarten und in diesem Regionalplan einbezogenen Bundesland Rheinland-Pfalz FFH-Gebiete als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ebenso ausgeschlossen sind, wie Vorranggebiete im Wald.

Nachfolgend gehen wir auf einzelne Themenbereiche ein.

Natura 2000 FFH-Schutzgebiet

Sinn und Zweck von FFH-Schutzgebieten ist es europaweit bedrohte oder sehr seltene natürliche Lebensräume und wildlebende Arten zu schützen. Nachfolgend möchten wir auf die verschiedenen windkraftsensiblen Arten, die in diesem Gebiet leben und durch die Errichtung von Windenergieanlagen massiv bedroht sind, eingehen.

Fledermäuse

Im Anhang zu diesem Schreiben fügen wir eine Ausarbeitung zum Vorkommen und der Gefährdung von Fledermäusen durch Windenergieanlagen des Dipl. Biologen Dr. Andreas Arnold bei.

Demnach stehen alle 23 in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten auf der roten Liste der bedrohten Arten, weshalb sie unter den Schutz nationaler wie auch europäischer Gesetzgebung gestellt wurden.

In den Sommermonaten 2023 wurden von Frau Edit Spielmann vom BUND-Ortsverband Steinachtal die Ultraschallrufe von 11 verschiedenenFledermausarten im Lammerskopf erfasst und dokumentiert. Darunter befinden sich die strengstens geschützte Bechsteinfledermaus, die Mopsfledermaus und das Große Mausohr.

Vom Großen Mausohr ist ein sehr bedeutender Wochenstubenverband mit regelmäßig ca. 600 Muttertieren in der Kirche in Schönau, im Stadtteil Altneudorf bekannt.

Diese Tiere jagen vorwiegend im benachbarten Wald. Auch wenn Teile dieses Gebietes nicht als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen sind, zeigt das die Bedeutung für diese Fledermäuse.

Im Lebensraum einer Bechsteinfledermaus-Kolonie können bis zu 50 verschieden Quartierbäume genutzt werden. Vorwiegend handelt es sich dabei um sehr alte Baumbestände.

Ebenso muss das gesamte Gebiet als Lebensraum der Mopsfledermaus betrachtet werden. Hier zeigt sich ein Schwerpunktvorkommen bei der mitten im Gebiet liegenden Münchelhütte, weshalb hier von einem Quartierbaum eines Wochenstubenverbandes auszugehen ist.

Aber auch alle anderen in dem Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse nutzen das gesamte Gebiet als Lebens- und Jagdraum. Ein Gebiet also, das Schutz und Nahrung für diese europaweit geschützten Arten bietet.

Im Managementplan (RP Karlsruhe 2020) zu diesem Gebiet, werden als Erhaltungsziele für die ansässigen Fledermauspopulationen die Erhaltung und der Ausbau der strukturreichen Laub- und Laubmischwälder ausdrücklich empfohlen. Damit soll die Nutzung als Jagdgebiet und die Verbesserung des Quartiersangebots gefördert werden. Gerade entlang des

Höhenzugs weisen große Flächenanteile des Waldes ein Bestandsalter von mehr als 120 Jahren aus. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um die Stellen, die sich besonders für die Errichtung von Windrädern eignen.

Mit jedem einzelnen Windrad, das in einem solchen Gebiet errichtet wird, würde das genaue Gegenteil erreicht, denn dadurch würde das Gebiet regelrecht zerschnitten werden.

In ein solches Gebiet darf nicht einmal ansatzweise eingegriffen werden.

Ein weiterer Risikoaspekt, so Dr. Arnold in seiner Ausarbeitung, ist die Gefährdung wandernder Fledermausarten durch Rotorenschlag.

Häufig wird die Behauptung aufgestellt, dass die Windräder heute so hoch seien, dass es zu keinen Kollisionen mit Fledermäusen kommen würde, da die im Gebiet lebenden Arten nicht so hoch fliegen würden. Außerdem wird auf automatische Abschaltvorrichtungen verwiesen. Mit diesen Argumenten wird jedoch lediglich versucht, das Gefährdungspotenzial zu verharmlosen um durch Untersuchungen belegbare Tatsachen zu verschweigen.

So wurden von Frau Spielmann mit dem Großen Abendsegler, dem Kleinabendsegler und der Rauhautfledermaus 3 Arten nachgewiesen, die während ihren jahreszeitlichen Wanderungen in großen Höhen fliegen und deshalb nachgewiesenermaßen durch direkte Kollision oder durch Sog zu Schlagopfern werden.

Abschaltvorrichtungen, die ohnehin keiner gesetzlichen Kontrolle unterliegen und die nicht mehr abgeschaltet werden müssen, soweit sie den Jahresenergieertrag um mehr als 6 % verringern, dienen hierbei lediglich als Alibiargument.

Des Weiteren gibt es Untersuchungen, die belegen, dass Anlagen mit Abschaltalgorithmen deutlich wahrnehmbare negative Auswirkungen auf die Jagdaktivität haben.

Damit kommt klar zum Ausdruck, dass den dort lebenden Fledermäusen durch die Errichtung von Windrädern ihr Jagdgebiet und damit ihre Lebensgrundlage regelrecht entzogen würde.

Auf die beigefügte, ausführliche Ausarbeitung von Dr. Arnold wird ausdrücklich hingewiesen.

Eine weitere Ausarbeitung, die wir diesem Schreiben beifügen, bezieht sich auf sonstige windkraftsensible Arten der Kategorie A und B

Die Ausarbeitung wurde vom Dipl. Biologen Philipp Kremer erstellt.

Entsprechend dieser Ausarbeitung existieren in diesem Gebiet bzw. in einem Radius von 4.000 m um potenzielle Standorte von Windkraftanlagen sowohl gesicherte Hinweise als auch Verdachtsmomente auf Brutvorkommen von mindestens sieben windkraftsensiblen Vogelarten. Hierbei handelt es sich um den Baumfalken, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke und den Wespenbussard. Bei allen genannten Arten besteht durch die Anlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko. Durch die Errichtung von Windkraftanlagen sowie den dazu notwendigen Eingriffen in die Natur, werden Fortpflanzungs- und Ruhestätte aufgegeben und Nahrungsgebiete zerstört. Ein Vorkommen des Schwarzstorches ist am Rande des Gebietes nachgewiesen. Ebenso sind Brutpaare des Wanderfalken und des Wespenbussards bekannt. Selbst wenn einzelne Vogelarten nicht direkt in diesem Gebiet leben, so ist dennoch zu beachten, dass dieser wertvolle und besonders geschützte Wald die Lebensgrundlage für unzählige geschützte Arten bildet. Hier finden sich optimale Bedingungen vor, ohne die die vielfältigen Arten nicht überleben könnten. Wie schon zuvor beschrieben, können auch Abschaltvorrichtungen an Windkraftanlagen die Kollision und damit die Tötung vielleicht etwas reduzieren, aber niemals völlig verhindern. Auch der Hinweis, dass diese Tiere in den Höhen der heutigen Anlagen nicht fliegen würden, ist eindeutig widerlegt. Im Übrigen gelten die bereits bei den Fledermäusen geschilderten Probleme und Auswirkungen gleichermaßen bei diesen Vogelarten.

Interessant ist aber auch festzustellen, dass all diese Daten und Informationen aus den Datenbänken und Karten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hervorgehen oder zumindest dort bekannt sind. Den Aussagen der Verantwortlichen von Forst BW zufolge, wurde die Fläche Lammerskopf angeblich in Abstimmung mit der LUBW ausgewählt. In Anbetracht der Faktenlage, sind hier erhebliche Zweifel an dieser Aussage angebracht. Vielmehr scheint sich die Auswahl wohl nur an einer vermeintlich guten Windgeschwindigkeit orientiert zu haben, während der Schutzzweck dieses Gebietes vollkommen außer Acht gelassen wurde.

Wasserschutzgebiete

In einigen Bereichen des Gebiets Lammerskopf sind Wasserschutzgebiete unterschiedlicher Kategorien ausgewiesen. Für die Stadt Schönau geht es hierbei um das WSG Altneudorf/Brunnen Oberes Tal sowie um das WSG Siebenbrunnenquelle.

Der Tiefbrunnen im Oberen Tal ist neben der Alten Quelle im Greiner Tal die Hauptentnahmestelle zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt Schönau mit Trinkwasser. Durch Bauarbeiten, aber auch durch regelmäßig notwendige Wartungsarbeiten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass es zu Verunreinigungen durch Kraftstoffe, Getriebeöle und dergleichen kommen kann und damit das Trinkwasser unbrauchbar wird. Ebenso ist in diesem Zusammenhang auf den dauerhaften Abrieb von Carbon bzw. GFK-Fasern hinzuweisen, wodurch das Wasser verseucht werden kann.

Im Frühjahr 2023 wurde den Gemeinden in Baden-Württemberg ein Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg vom Land übergeben. Darin wurde untersucht, wie sich die Versorgung mit Trinkwasser in den einzelnen Gemeinden unter Berücksichtigung des Klimawandels entwickelt und wie sicher die Versorgung ist. Die Siebenbrunnenquelle dient der Stadt Schönau, als wichtiges weiteres Standbein in künftigen Jahren zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung der Stadt Schönau. Es ist völlig unverständlich, wie man sich einerseits mit diesem wichtigen Thema beschäftigt und andererseits offenbar keine Probleme darin sieht, durch die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesene Wasserschutzgebiete zu gefährden.

Biotope

In dem geplanten Gebiet Lammerskopf sind zahlreiche Biotope vorzufinden. Da sich viele dieser Feuchtbiotope entlang von Wegen befinden, lässt es sich durch Arbeiten an den Zufahrten zu den Standorten überhaupt nicht verhindern, dass diese Biotope zerstört werden. Die Zufahrten müssen zumindest in Teilbereichen mit schwerem Gerät ausgebaut, verbreitert und verdichtet werden. Die Zerstörung der in diesen Bereichen vorhandenen Biotope würde billigend in Kauf genommen, was einen klaren Verstoß gegen die naturschutzrechtlichen Vorgaben bedeuten würde.

Topographie und Erschließung

Wie bereits eingangs des Schreibens erwähnt, ist das gesamte Gebiet topographisch schwierig und in weiten Teilen sehr steil, weshalb eine Erschließung sowie die Herstellung von Standorten für Windkraftanlagen nur durch erhebliche Eingriffe in die Natur möglich sind. Die Standorte müssen eben sein, zumindest dürfen sie kein nennenswertes Gefälle haben. Zwar ist davon auszugehen, dass mögliche Standorte in erster Linie entlang den Höhenzügen gewählt werden, dennoch sind auch hier umfangreiche Erdarbeiten zur Einebnung des jeweiligen Standortes mit schwerem Gerät notwendig.

Eine Fläche von ca. 6.000 qm bis 7.000 qm wird gerodet, enorm verdichtet und muss von jeglichem Bewuchs freigehalten werden. Der Standort des Windrades selbst muss großflächig mit Beton fundamentiert werden. Unzählige Fahrzeugbewegungen durch ein intaktes Schutzgebiet sind erforderlich.

Hinzu kommt die Verlegung von Stromkabeln zur Anbindung an das Stromnetz.

Wie weiter oben schon erwähnt, befindet sich aber gerade entlang des Höhenzugs wertvoller alter Baumbestand mit Quartiersbäumen, die nicht gefällt werden dürfen.

Selbst wenn diese Bäume stehen blieben, würde auch der Laie in Naturschutzfragen erkennen, dass Eingriffe in diesem Waldgebiet irreversible Schäden hinterlassen würden, die im Nachgang nicht mehr zu heilen wären.

Sonstige Aspekte

In vorgenannten Ausführungen wurden die Folgen von möglichen Eingriffen dargelegt. Ein weiterer Punkt bezieht sich auf die Brandgefahr. Dass es immer wieder zu Bränden von Windkraftanlagen kommen kann, ist durch zahlreiche Vorfälle in der Vergangenheit belegt. Im Falle eines Brandes einer Anlage, die mitten im Wald steht, kann ein Waldbrand größeren Ausmaßes nicht ausgeschlossen werden. Herunterfallende Teile werden sich nicht nur auf der freigehaltenen Fläche wiederfinden, sondern im angrenzenden Wald und dort, gerade in den trockenen Sommermonaten, einen Waldbrand auslösen, der sich sehr schnell ausbreiten kann. Durch solche Brände wäre das Schutzgebiet mit all seinen Lebewesen und Pflanzen unwiederbringlich ausgelöscht.

Natürlich können Waldbrände auch durch Unachtsamkeiten entstehen, das Risiko darf aber nicht auch noch durch zusätzliche Risikofaktoren wie Windkraftanlagen erhöht werden.

Mit dem Bau von Windrädern werden die Standorte, aber auch die Zuwegungen sehr stark verdichtet. Dadurch kann Regenwasser nicht mehr versickern, weshalb sich daraus in diesem weitgehend steilen Gebiet regelrechte Sturzbäche entwickeln können. Der Schafbach, der sich aus diesem Gebiet speist und über den Hasselbacher Hof in Richtung Stadtgebiet abfließt und im Stadtgebiet in die Steinach mündet, könnte durch enorme Wassermengen zu erheblichen Schäden im bebauten Hasselbacher Hof sowie im Stadtgebiet der Stadt Schönau führen. Die Stadt Schönau wäre gezwungen, sehr kostenaufwendige Hochwasserschutzmaßnahmen vorzunehmen.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Gemäß den Vorgaben im offengelegten Planentwurf ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzulegen. Auch wenn es zu solchen Prüfungen und der Methodik hierzu klare Vorgaben gibt, so wird es immer auch unterschiedliche Auslegungen und Bewertungen in Einzelfragen geben. In solchen Fällen ist aus unserer Sicht zu befürchten, dass solche „Spielräume“ im Sinne des Auftraggebers, also des Konsortiums genutzt werden.

Dadurch könnte es letztlich zu einem Ergebnis kommen, wonach eine FFH-Verträglichkeit bestätigt wird.

Um solchen Eindrücken vorzubeugen bzw. diese zu entkräften, beantragen wir, dass seitens des Verbandes Region Rhein-Neckar ein fachkundiger, unabhängiger Gutachter beauftragt wird, das erstellte Gutachten zu prüfen.

Zusammenfassung

Das Gebiet mit der Gebietsnummer HD/RNK-VRG02-W, Lammerskopf, steht unter mehrfachem Schutz und ist zur Errichtung von Windenergieanlagen, egal mit welcher Anzahl gänzlich ungeeignet. Windenergieanlagen würden diesem Gebiet den Lebensraum vieler unter Schutz stehenden und vom Aussterben bedrohter Arten die Lebensgrundlage entziehen und damit den Tod dieser Arten herbeiführen.Diese Aussagen werden durch die dieser Stellungnahme beigefügten fachkundigen Ausarbeitungen dargelegt und ausführlich begründet. Ebenso wird es durch eindeutige Aussagen des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg, dem NABU-Landesverband Baden-Württemberg und nicht zuletzt von der Höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt. Die beiden Verbände sowie die Höhere Naturschutzbehörde stehen ohne jeden Zweifel nicht im Verdacht gegen Windkraft im Allgemeinen zu sein. Alleine diese Behörde sowie die beiden Verbände sollten ausreichend sein, um diese Fläche aus der Planung herauszunehmen.

Umso erstaunlicher ist es bei dieser Faktenlage, dass es überhaupt möglich sein soll, durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung doch noch die Tür für die Errichtung von Windkraftanlagen zu öffnen.

Die Fläche hätte nie in die offengelegte Planung aufgenommen werden dürfen.

Gerade deshalb kommt unserer Forderung einer fachkundigen, unabhängigen Begutachtung der Verträglichkeitsprüfung eine zentrale Bedeutung zu.

Nicht zuletzt verweisen wir auf Artikel 20 a des Grundgesetzes, wo es heißt:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Wir plädieren dafür, für dieses Gebiet ein Artenhilfsprogramm zu starten, wie es vom Bundestag in das Naturschutzgesetz aufgenommen wurde.

Der GVV Schönau sowie seine Mitgliedsgemeinden sind sich bewusst, dass die Energiewende ohne Windkraft nicht gelingen kann. Es kann und darf aber nicht sein, dass Windkraft und Artenschutz gegenseitig ausgespielt werden und der Artenschutz auf der Strecke bleibt.

Wir schlagen daher vor, dass verstärkt nach Standorten in der freien Fläche gesucht werden muss, auch wenn dort die Erträge eventuell etwas geringer ausfallen würden. Solche Flächen sind wesentlich einfacher und günstiger zu erschließen und nach der Errichtung einer Anlage wieder nutzbar.

Wir beantragen die Fläche mit der Gebietsnummer HD/RNK-VRG02-W Lammerskopf vollständig aus der Regionalplanung als Vorranggebiet für Windkraft herauszunehmen.

Hilfsweise beantragen wir, dass die vom beauftragten Konsortium in Auftrag zu gebende oder gegebene FFH-Verträglichkeitsprüfung durch einen unabhängigen Gutachter geprüft wird, falls das Gutachten zu dem Ergebnis einer Verträglichkeit kommen sollte.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stellungnahme sowie die darin aufgeführten Forderungen, die ausdrückliche Zustimmung aller Gemeinderatsmitglieder der vier Mitgliedsgemeinden des GVV Schönau, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Stadt Schönau und Wilhelmsfeld findet.

Fischer, Geschäftsführer
Sieglinde Pfahl, Verbandsvorsitzende, Bürgermeisterin Gemeinde Heiligkreuzsteinach
Matthias Frick, Bürgermeister Stadt Schönau
Dr. Tobias Dangel, Bürgermeister Gemeinde Wilhelmsfeld
Volker Reibold, Bürgermeister Gemeinde Heddesbach


Zur Vorgeschichte der Windkraft rund um die Stadt Schönau

Bereits 2014 beschäftigten sich die politischen Gemeinden im Steinachtal mit der Thematik Windkraftanlagen. Speziell das Bundesland Hessen forcierte den Ausbau im „Greiner Eck“ (östlich Altneudorf) sowie dem Bereich „Stillfüssel“ (nordöstlich Heiligkreuzsteinach). Diese Flächen wurden im „sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplan Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplan für das Gebiete Frankfurt/Rhein-Main“ aufgeführt. Seitens des GVV Schönau wurde am 08. April 2014 ein größerer Abstand zur Wohnbebauung gefordert und auf „einen nicht ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft“ hingewiesen.

Nachfolgend im Mai 2014 wurde auch auf das Naturgut (UNESCO Geopark, EU-FFH-Fläche, Landschafts- und Wasserschutzgebiet) hingewiesen, um das WHO-Schutzziel „Wohn- und Lebensqualität“ zu sichern.

Im Januar 2014 veranlasste die GVV Schönau eine Suche nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen im Bereich des GVV Schönau. Die Ergebnisse wurden im Juni 2014 in öffentlicher Sitzung vorgestellt, nach denen keine uneingeschränkt geeigneten Flächen zur Errichtung von Windkraftanalgen zur Verfügung stehen. Dies bedingt sich zudem durch die rundum aufgestellten Landschaftsschutzgebiete, die vor Nutzung durch eine entsprechende Bebauung zurückgenommen werden müssten.

Im November 2014 wurde die Öffentlichkeit in der Stadthalle Schönau informiert, dass fünf Windkraftanlagen im Greiner Eck erstellt werden.

Anfang April 2017 wurde eine Resolution des GVV Schönau und seiner vier Mitgliedsgemeinden beschlossen und veröffentlicht. Diese kritisierte das verfahrenstechnische Vorgehen des Regierungspräsidium Darmstadt und die Aufhebung der Landschaftsschutzverordung „Bergstraße-Odenwald“. Unterstrichen wurde dies durch eine Stellungnahme des Rhein-Neckar-Kreises. Selbst verzichtete der GVV Schönau auf die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen, da der Landschafts- und Naturschutz diesem Ansinnen wiedersprach. Auch der Regionalplan des Verbandes Region Rhein-Neckar, wies keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen aus. Im weiteren wurden Forderungen nach mehr Rücksichtnahme auf die Erhaltung von Natur und Landschaft aufgestellt, ferner eine bessere länderübergreifende Abstimmung der Planung.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau (GVV Schönau)

Im Juni 1974 haben die Bürgermeister der Gemeinden Altneudorf, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau und Wilhelmsfeld - nach vorausgegangenem Beschluss in der jeweiligen Gemeinde - zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform eines Gemeindeverwaltungsverbandes die Verbandssatzung unterzeichnet. Danach entstand der Verband zum 1.1.1975.

Unter anderem wurde dem Verband die vorbereitete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte übertragen. Die Flächennutzungsplanung ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Verband anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit erfüllt. Die Aufgaben des Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesens werden Namens und im Auftrag der Gemeinden erledigt.

Zum Thema Windkraft finden sich auf der Homepage des GVV Schönau detaillierte Informationen.

27.01.2023: Ausbau der Windenergie geplant

Durch die Klima- und Energiekrise wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer dringlicher. Das Land Baden-Württemberg treibt daher den Bau von Windkraftanlagen voran. Die Anstalt öffentlichen Rechts (Forst BW) kündigt deshalb an, dass sie im Frühjahr dieses Jahres eine Potenzialfläche zwischen Ziegelhausen und Schönau für die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlich zur Pacht anbieten wird. Interessierte Betreiber können sich dann mit einem Angebot zur Nutzung der Fläche bei Forst BW bewerben.

Die Fläche liegt im Wesentlichen im Bereich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau sowie in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau. Circa 400 Hektar befinden sich auf Schönauer Gemarkung und knapp 200 Hektar auf Heidelberger Gebiet. Die Areale sind vollständig im Eigentum des Landes.

Die rechtlichen und politischen Vorgaben des Landes wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Punkten geändert, um den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg voranzutreiben. Eine Fläche zwischen Heidelberg und Schönau war bereits in der Vergangenheit untersucht, vom Nachbarschaftsverband jedoch nicht weiterverfolgt worden. Das Land kann als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbandes vornehmen. Die beteiligten Behörden betonen, dass damit noch keine Genehmigung von Windkraftanlagen verbunden ist. Mit der Veröffentlichung der Potenzialfläche sucht das Land zunächst interessierte Betreiber von Windrädern auf der betreffenden Fläche. Dem Gewinner des Angebotsverfahrens obliegt es dann, konkrete Umsetzungspläne auszuarbeiten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nur wenn ihm dies gelingt, kann er – gegebenenfalls unter entsprechenden Auflagen – auf der ausgeschriebenen Fläche Windkraftanlagen errichten.

Forst BW teilt mit, dass es sich bei dieser Fläche nach eingehender Prüfung um eine für die Windkraftnutzung sehr gut geeignete Fläche handelt und einen wichtigen Baustein zum Ausbau der erneuerbaren Energien darstellt. Bereits seit 2012 stellt ForstBW landesweit Staatswaldflächen für die Windkraftnutzung zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2021 wurde das Ziel formuliert, dass in Baden-Württemberg 1000 Windenergieanlagen entstehen sollen und der Staatswald hierfür Flächen für rund 500 Anlagen bereitstellen soll. In einer seit 2021 intensivierten Vermarktungsoffensive hat ForstBW bislang bereits 19 Windkraftstandorte angeboten. Die Kammlage zwischen Heidelberg und Schönau bietet sowohl bezüglich ihrer Windhöffigkeit (überwiegend über 250 W/m2), ihrer langgestreckten Nord-Südausrichtung sowie der Größe von rund 550 Hektar Planungsfläche (Potenzialflächen) für mögliche Windenergieanlagen hervorragende Voraussetzungen. Sie zählt damit zu den herausgehobenen Standorten in den Staatswäldern des Landes, bei denen keine bekannten Hindernisse gegen eine Windkraftnutzung sprechen. Von ForstBW wird diese Fläche zunächst bereitgestellt und an einen Projektierer verpachtet. Dieser legt auf der Grundlage umfangreicher Gutachten zum Artenschutz, zur Ermittlung der exakten Windhöffigkeit, zu Erschließungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Zuwegungen etc. erst fest, ob und wo die einzelnen Windenergieanlagen entstehen können. ForstBW legt großen Wert darauf, die Standortkommunen 27. Januar 2023 2 rechtzeitig vor einer Ausschreibung der Fläche über das Vorhaben und die Hintergründe zu informieren und begrüßt es sehr, dass beide Städte, Heidelberg und Schönau, die Notwendigkeit eines Windkraftausbaues unter den Vorzeichen der Energiewende, zunehmender Autarkie und der Klimakrise ebenfalls sehen. ForstBW wird diese Windkraftflächen nun zeitnah in einem Angebotsverfahren veröffentlichen. Die Auswertung des Angebotsverfahrens wird voraussichtlich im 2. Quartal erfolgen. Dann könnten im Jahr 2024 die Gutachtenerstellungen durch die Projektierer erfolgen und sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren anschließen. Windräder werden sich frühestens wohl erst im Jahr 2026 drehen. Weitere detailliertere Informationen erfolgen bei solchen Windkraftprojekten durch den Projektierer, welcher dann während seiner Planungsphase auch konkretere Angaben machen kann und die Öffentlichkeit informiert.

Neuerliche Bemühungen des GVV Schönau für mehr Augenmaß

Bei einer gemeinsamen Besprechung von Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl, den Bürgermeistern Volker Reibold, Matthias Frick und Dr. Tobias Dangel sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer wurde nunmehr die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Frau Pfahl und Herr Fischer erinnerten an die im Jahr 2017 von allen vier Mitgliedsgemeinden einstimmig beschlossene Resolution zu den damaligen Planungen der hessischen Nachbarn. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der GVV nicht gegen die Errichtung von Windenergieanlagen ausspricht, sehr wohl aber gegen die drohende Umzingelung mit solchen Anlagen und die viel zu großen Flächenausweisungen, auf denen unzählige Anlagen errichtet werden könnten. In dieser Resolution wurde insbesondere auch auf den Erhalt von Natur und Landschaft hingewiesen sowie die wichtige Naherholungsfunktion. Es wurde eine Planung mit Vernunft und Augenmaß gefordert. Außerdem wurde die nicht durchgeführte Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und des GVV auf Baden-Württemberger Seite kritisiert. Heute muss man nun zur Kenntnis nehmen, dass auch das Land Baden-Württemberg offensichtlich keine Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im GVV-Gebiet vornehmen möchte. Der GVV kritisiert dieses Vorgehen auf das Schärfste.

Minister Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger, besuchten das Steinachtal

Auf Einladung der Vorsitzenden des GVV Schönau und Bürgermeisterin von Heiligkreuzsteinach, Sieglinde Pfahl, besuchten der Minister für Ernährung, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz, Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger das Steinachtal, um mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern Matthias Frick, Dr. Tobias Dangel und Volker Reibold sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer über die geplante Ausschreibung des Geländes von ForstBW zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal im Westen sowie dem Lammerskopf im Süden und Wilhelmsfeld im Norden zu sprechen.

Wie bereits berichtet, handelt es sich dabei um ein Gelände mit einer Größe von knapp 600 ha auf dem mehrere Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Anhand einer Bilder- und Kartenpräsentation veranschaulichte Herr Fischer zunächst die Lage und die Bedeutung des Geländes insbesondere auch in der sehr wichtigen Funktion als Naherholungsgebiet. So wurden u.a. 9 markante Punkte, wie Lindenhütte, Prinzensitz, Sitzbuche, Weiherschlaghütte, Münchel und andere mehr aufgezeigt, die sich in diesem Gebiet befinden und regelmäßig von zahlreichen Erholungssuchenden aus der Region und besonders aus den Ballungszentren aufgesucht werden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Teile des Gebietes innerhalb der Europäischen Schutzzone, sog. FFH-Gebiet, teilweise auch in Wasserschutzgebieten liegen. Ebenso wurde das Ziel des GVV Schönau und seiner Mitgliedsgemeinden angesprochen, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden soll, mit der der Ausbau der Windkraft und die Erhaltung als Naherholungsgebiet in Einklang gebracht werden und dass eine Umzingelung des Verbandsgebietes droht. Zu diesem formulierten Ziel wird es im März in allen 4 Gemeinden noch zu Beratungen und Abstimmungen im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung kommen. Der Sachverhalt und der Beschlussvorschlag wurde im letzten Amtsblatt abgedruckt und kann auf der Homepage des GVV nachgelesen werden.

Minister Hauk und ForstBW-Präsident Reger erläuterten die Sachlage, die Beweggründe und die Notwendigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen aus Sicht der Landesregierung und von ForstBW. Eine Ausschreibung nur bezogen auf Bürgergenossenschaften sei nicht zulässig. Es sei aber durchaus denkbar und auch üblich, dass Investoren Bürgerbeteiligungsmodelle vorsehen und anbieten. Beide ließen keine Zweifel daran, dass das gesamte Gebiet ausgeschrieben werden soll, auch wenn man durchaus Verständnis für die vorgetragenen Argumente zeigte. Ein Naherholungsgebiet sei ohne Zweifel wichtig aber kein Abwägungskriterium.

Sobald der Investor bekannt sei, würde dieser erfahrungsgemäß auf die Kommunen zukommen um über die Planung und Errichtung der Anlagen zu sprechen und Wünsche und Vorstellungen der Kommunen ggf. zu berücksichtigen.

Abschließend wurde nochmals betont, dass im Zuge der Planung und Genehmigungsphase der Investor alle erforderlichen Gutachten, u.a. zum Artenschutz, zu erbringen hat.

Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl bedankte sich abschließend für das gute Gespräch, wenngleich die Erwartungen von ihr und ihren Kollegen einen deutlichen Dämpfer erhielten.

Im Fortgang beschlossen die Gemeinderatsmitglieder aller Kommunen in den jeweils eigenen Gemeinderatssitzungen

Der GVV Schönau sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden werden beauftragt im Rahmen der Möglichkeiten sich gegen die Umzingelung mit Windenergieanlagen auszusprechen und darauf hinzuwirken, dass die Fläche von ForstBW nicht mit der maximal möglichen Anzahl von Windrädern bebaut wird, damit die sehr wichtige Naherholungsfunktion in diesem Gebiet erhalten bleiben kann. Der GVV und seine Mitgliedsgemeinden sind sich der Bedeutung der Windkraft bewusst, fordern aber weiterhin eine zurückhaltende Planung und Umsetzung. Des Weiteren fordern der GVV und seine Mitgliedsgemeinden von Beginn an völlige Transparenz, eine Verfahrensbeteiligung sowie eine Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durch das Land Baden-Württemberg.

Eine Vergabe an lokale Energiegenossenschaften wird ausdrücklich begrüßt, jedoch nicht die derzeit angedachte Anzahl von Anlagen.

Zur Information der Bevölkerung fanden diverse Veranstaltungen und Veröffentlichungen im gesamten Gebiet des GVV Schönau statt

05. April, Offener Brief der Bürgermeister der Steinachtalkommunen zum Thema Windkraftanlagen im Staatswald

04. Mai, Heiligkreuzsteinach: „Windkraftanlagen im Wald – Bewertung und Alternativen“

15. Mai, Schönau: „Windkraft im Wald – Fluch oder Segen?“

22. Mai, Schönau: „Rundfahrt der Bürgermeister mit interessierten Bürgern in den Bereich um die Münchelhütte mit Minister Peter Hauk“ sowie nachfolgende „Projektvorstellung und Fragestunde“ durch Minister Peter Hauk

08. Juli, Heidelberg-Schönau: „Sternwanderung zur Münchelhütte“ mit Kundgebung

12. Juli, Wilhelmsfeld: Podiumsdiskussion mit den regionalen Landtagsabgeordneten sowie einem Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg und einem Vertreter des BUND