Aktuelle Meldungen

Rathaus ist am 09.06.2023 und am 12.06.2023 geschlossen Meldung vom 02. Juni 2023

Das Rathaus bleibt am Brückentag, Freitag, den 09.06.2023, geschlossen.
Ebenso ist das Rathaus am Montag, den 12.06.2023 wegen einer Fortbildung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
 
Ihre Stadt Schönau

Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen Meldung vom 16. Mai 2023

Das Rathaus bleibt am Freitag, den 19.05.2023 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
 
Ihre Stadt Schönau

Tag der Städtebauförderung Meldung vom 11. Mai 2023

Streikankündigung der BRN GmbH Meldung vom 11. Mai 2023

Heute informieren wir Sie über die aktuelle Meldung der BRN GmbH: Wir wurden durch die BRN GmbH über einen für Sonntag, 14.05.2023, 22:00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 16.05.2023, 24:00 Uhr geplanten Streik im gesamten Betriebsbereich der BRN GmbH benachrichtigt. Der Streik hat zur Folge, dass alle Busverkehre der BRN GmbH (Schüler- und Linienverkehre) eingestellt werden. Wie uns die BRN GmbH mitgeteilt hat, werden sich zum Teil auch die im Auftrag der BRN GmbH fahrenden Sub-Unternehmer dem Streikaufruf anschließen. Der andere Teil der Sub-Unternehmer wird die Leistungen wohl fahren. In der Kürze der Zeit ließ sich von Seiten der BRN GmbH kein Notfahrplan aufstellen, um die Sub-Unternehmer-Leistungen zu steuern. Die BRN GmbH geht davon aus, dass nach Ende der Maßnahme die Verkehre am Mittwoch, 17.05.2023 ab Betriebsbeginn planmäßig bereitgestellt werden können.
 
Folgende Linienbündel des Rhein-Neckar-Kreises sind betroffen:
Linienbündel St. Leon-Rot: Linien 719, 720, 721, 722, 725
Linienbündel Leimen: Linien 723, 724, 726, 749, 751, 757, 758, 759
Linienbündel Neckargemünd: Linien 735, 736, 737, 743, 744, 746, 748, 752, 753, 754, 755, 817
Linienbündel Heidelberg: RNV-Linie 34
Linienbündel Weinheim: Linien 631, 632, 632A, 633, 634, 635
Linienbündel Ladenburg-Schriesheim: Linien 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630
Linienbündel Schwetzingen-Hockenheim: Linien 710, 711, 715, 716, 717, 732 (Los 1 und Los 2)
 
Des Weiteren ist die Regiobus-Linie 899 von dem Streik betroffen.
 
Die VRN-Mobilitätsgarantie gilt im Streikfall nicht.

Sperrung Parkplatz Bürgerhaus Meldung vom 08. Mai 2023

Wegen einer Veranstaltung ist der Parkplatz am Bürgerhaus von Freitag, den 12.05.2023 ab 7.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Stadt Schönau

Vollsperrung „Radweg Neckarsteinach – Schönau“ Meldung vom 05. Mai 2023

Aufgrund von finalen Gehölz- und Holzrückearbeiten auf dem Radweg muss dieser aus Sicherheitsgründen ab Mittwoch, den 10.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.05.203 voll gesperrt werden.

Danke für Ihr Verständnis.

Meldeamt und Standesamt am 25.04.2023 geschlossen Meldung vom 13. April 2023

Wegen einer Fortbildung bleiben das Meldeamt und Standesamt am Dienstag, den 25.04.2023 geschlossen. 

Wir bitten um Beachtung!

Stadt Schönau

Vorankündigung „Schönau ist putzmunter“ Meldung vom 27. März 2023

Nach dreijähriger Pause wollen wir am Samstag, den 22. April 2023 um 9.00 Uhr die Putzaktion „Schönau ist putzmunter“ durchführen. Nach dem Winter möchten wir das Erscheinungsbild unserer Klosterstadt mit dieser Reinigungsaktion aufpolieren. Wir möchten hier alle Mitbürger*innen, ob Groß oder Klein, unsere örtlichen Vereine, Freundeskreise, Interessengemeinschaften, aufrufen, sich an der Aktion zu beteiligen. Ihre Ideenvorschläge und Mitmachaktionen sind gefragt. Melden Sie uns Ihre Projekte! Gerne per Mail an post@stadt-schoenau.de oder unter Telefon Nr. 06228/207-11.
Ihre Stadt Schönau

Terminverschiebung Bürgerhaus-Eröffnung Meldung vom 27. März 2023

Der Termin für die offizielle Eröffnung des Bürgerhauses am Marktplatz am 1. April muss leider verschoben werden. Der neue Termin liegt vermutlich auf dem 13. Mai. An diesem Tag ist der Tag der Städtebauförderung und in Schönau der Neubürger-Rundgang.
Nachdem bereits zwei provisorische Veranstaltungen der Volkshochschule im Bürgerhaus stattgefunden haben, wird der Betrieb des Gebäudes sukzessive aufgenommen. Aktuell laufen die letzten Detailarbeiten.

Öffentliche Sitzung des Jugendbeirats am Donnerstag, den 30.03.2023 um 18.00 Uhr Meldung vom 27. März 2023

Die Sitzung des Jugendbeirates findet am Donnerstag, den 30.03.2023 um 18.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Wer Interesse hat an der Sitzung teilzunehmen, kann gerne vorbeikommen.
 
Tagesordnung:
Punkt 1: Jahresprogramm 2023
Punkt 2: Jugendbeiratswahl
Punkt 3: Verschiedenes
 
 
Stadt Schönau

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Meldung vom 26. Januar 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten und den Landgerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.   Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren bis zum 05.05.2023 beim  Hauptamt, Hr. Jakob  (Tel.06228/207-14, E-Mail: philipp.jakob@stadt-schoenau.de). Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt www.stadt-schoenau.de oder  www.schoeffenwahl.de  heruntergeladen werden.
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Stellenausschreibung der Stadt Schönau Meldung vom 12. Januar 2023

Im Rathaus der Stadt Schönau (ca. 4.500 Einwohner), Rhein-Neckar-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle: Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Hauptamt zu besetzen: Das werden Ihre Aufgabenschwerpunkte sein: ·Geschäftsstelle Gemeinderat: Bearbeitung sämtlicher damit einhergehender Rechtsangelegenheiten der Kommunalverfassung und des Kommunalrechts; Teilnahme und Mitwirkung an den Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeinderats; Erstellung sämtlicher Sitzungsvorlagen (Ratsinformationssystem) ·Durchführung von Wahlen ·Feuerwehrwesen ·Kindergarten- und Schulangelegenheiten ·Ordnungsamt einschließlich der Anschlussunterbringung im Asylverfahren, Einweisung wegen drohender Obdachlosigkeit etc. ·Versicherungssachbearbeitung ·Stellvertretung der Amtsleitung Das erwarten wir von Ihnen:  ·Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management oder Verwaltungsfachwirt/in ·Fundierte Kenntnisse und Erfahrung zum beschriebenen Sachgebiet ·Freundliches und sicheres Auftreten, zeitliche Flexibilität ·Vertrauenswürdigkeit, loyales Verhalten und Teamfähigkeit ·Freude am selbständigen Arbeiten und Organisieren Das bieten wir Ihnen:  ·Unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit leistungsgerechter Vergütung nach TVöD bzw. Landesbesoldungsgesetz ·Abwechslungsreiches und eigenverantwortliches Arbeitsgebiet ·Bedarfsgerechte Einarbeitung und Fortbildungsmöglichkeiten Senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bis 20.01.2023 an die Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau oder direkt per mail an: post@stadt-schoenau.de . Für Rückfragen: 06228 207-25.
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