FAQs

FAQs zur CoronaVO ab dem 01. Dezember 2020

Unser Opa ist gestorben, was muss ich bei einer Beerdigung aktuell beachten?

Hierzu hat das Land Baden-Württemberg durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport am 19.03.2020 wie folgt Stellung genommen: Nach der neuesten CoronaVO können Kleinst-Gottesdienste medial aufgezeichnet und medial verbreitet werden. Gottesdienste aus Anlass eines Trauerfalls sind nicht möglich. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete unter freiem Himmel sind bis 10 Personen möglich. Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

Die Zahl der Blutspenden dürfte eventuell gerade niedrig sein, wann und wie kann ich derzeit beim Roten Kreuz Blut spenden?

Alle Blutspenden vor Ort in den Gemeinden und Kommunen werden ausgesetzt. Hierfür alternativ werden an gut erreichbaren Orten, regionale Blutspendenzentren aufgestellt. Diese Räumlichkeiten laufen dann jeweils für 5 Tage und verfügen über große Abstandsflächen für alle Spendewilligen. Jeweils dienstags werden die darauffolgenden Blutspenden angesagt, die bisher geplant und bekannt sind.

Ich bin 83 Jahre alt, momentan möchte ich ungern rausgehen und bräuchte jemand, der mir mal etwas einkaufen kann. Wer kann mir helfen?

Zum einen gibt es seit vielen Jahren die Nachbarschaftshilfe Schönau, siehe auch Eintrag unter GVV Schönau im Mitteilungsblatt, die verlässlich die Nachbarschaftshilfe als diakonische Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinde Schönau anbietet. Diese Arbeit läuft unvermindert weiter. 

Erweitungen erfährt dieses System durch eine "Corona-Akut"Bürgerhilfe". Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ohne Organisation von außen, Nachbarn ihre Hilfe anzubieten. 
Hierzu gibt es Vordrucke, die auf unserer Homepage heruntergeladen werden können. Das funktioniert ganz einfach, jemand kann mit dem Vordruck etwas notieren, wie und wann er helfen möchte und hängt dies einfach aus. Näheres hierzu erfahren Sie auf der Unterseite: Corona-Akut-Bürgerhilfe. 

Ich liebe sie so sehr und will sofort heiraten?

Sehr erfreulich, wenn sie es auch will, dann sind unaufschiebbare Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen im kleinsten Rahmen des Familien- und Freundeskreises mit maximal 10 Personen möglich. Auch hier sind entsprecchende Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dennoch bitten wir derzeit, hier dieses wichtige Fest in das Spätjahr zu schieben.

Mittags gehe ich gerne mal essen, jetzt ist mein Lieblingsrestaurant geschlossen, welche Alternative habe ich außer selbst kochen?

Fragen Sie nach, vielleicht hat der Koch Ihres Vertrauens eine Mittagskarte für Außer-Haus-Verkauf. Rufen Sie an und unterstützen Sie bitte unsere Gastronomie.

Ich habe Kinder im Kindergarten in Altneudorf, muss ich aktuell meine Gebühren bezahlen?

Zwischen der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sowie dem GVV Schönau wurde einvernehmlich vereinbart, die Gebühren für den Monat April nicht einzuziehen. Davon ausgenommen sind selbstverständlich die Gebühren für die Betreuung von Kindern in einer Notgruppe.

Wir werden die Leiterinnen der Kindergärten sowie Postillion darüber informieren, damit diese die Eltern informieren können. Dieser Weg hat bereits vor der Schließung der Einrichtung über einen Elternbrief sehr gut funktioniert, so dass hier keine Kommunikationsprobleme auftreten dürften. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass der Verzicht auf den Einzug der Gebühr keinen Erlass der Gebühr darstellt. Über einen Erlass muss der Gemeinderat entscheiden. Hierzu sollte aber zunächst abgewartet werden, bis weitere Informationen auch hinsichtlich der Finanzierung, des Landes und des Gemeindetags erfolgen.

Wie lange ist aktuell geplant, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben?

Derzeit ist der Termin 19.04.2020, Ende der Osterferien benannt. Änderungen werden wir rechtzeitig bekannt geben. 

Mein Schulkind, 8 Jahre, hat Aufgaben bekommen, die es nicht lösen kann. Was kann ich tun?

Die Carl-Freudenberg-Schule und die Grundschule Altneudorf sind beide durch die Schulleitungen besetzt und stehen jeweils vormittags unter der Rufnummer Altneudorf: 01 77 7 52 02 87 und Schönau: 91 17 09 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses Angebot!

Ich bin selbständig tätig, habe zwei Jobs, beide sind ausgesetzt, wie soll ich meine Miete im kommenden Monat zahlen?

Wesentlich umfangreicher wird diese Antwort in einem weiteren Artikel von Herrn Otto Fricke, Mitglied des Bundestags, dargestellt. Am 19.03.2020 wurde in der Sondersitzung des Landtages Baden-Württemberg ein Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 gefasst. Darunter auch ein brachenoffener Härtefallfonds, der Ende nächster Woche greifen soll. Hier sind für Selbständige und Kleinstunternehmer bis 50 Beschäftigte, direkte Zuschüsse bis zu 15.000 Euro möglich. So soll im Weiteren aber auch ein Krisenberatungsprogramm gestartet werden, wo Selbständige und Mittelständler kostenfrei Beratung über diverse Themen erhalten sollen. Auch steuerliche Erleichterungen soll möglich sein. Näheres dürften die Steuerberater ihren Mandanten mitteilen können.