Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 21. Mai 2010
4.
Satzungsentwürfe:
1. Bebauungsplan „Forstgarten“
2. Örtliche Bauvorschriften „Forstgarten“
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen
b) Billigung des Entwurfs sowie Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung
1. Beschluss über die im Zuge der vorgezogenen Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dieser Niederschrift.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Forstgarten“ mit den Schriftlichen und zeichnerischen Festsetzungen, einschließlich der Begründung und dem auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden erstellten Umweltbericht.
3. Der Gemeinderat billigt den auf der Grundlage des § 74 LBO als separate Satzung aufgestellten Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften.
4. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Offenlage in Kenntnis gesetzt und gebeten, der Gemeinde gegenüber ihre Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben.
In den Bebauungsplanentwurf soll die Begrünung vor der östlichen Fassade des Lebensmittelmarktes in Form von Rankgerüsten erreicht werden, alternativ hierzu steht dem Bauherrn auch frei sog. Spalier- oder Formschnittgehölze zu pflanzen. Bei der Auswahl der Bäume ist darauf zu achten, dass nur Arten zulässig sind, die geeignet sind und durch ihre Wurzeln keinen Schaden an der umlaufenden Sandsteinmauer verursachen können.
5.
Gemeinsames Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau
Der Gemeinderat stimmt der Einführung eines gemeinsamen Amtsblattes des GVV Steinachtal zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.