Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 25. Juni 2009

4.


Sanierungsgebiet Altneudorf


1. „Vorbereitende Untersuchung“
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.

2. Beschluss „Sanierungsziele/Neuordnungskonzept“
Die Sanierungsziele mit Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan werden vom Gemeinderat akzeptiert und zur Kenntnis genommen.

3. Beschluss „Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme“
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einem Förderrahmen von 750.000 € wird zur Kenntnis genommen.

4. Beschluss „Verfahrenswahl“
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Altneudorf“ erfolgt im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB

5. Beschluss Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Altneudorf“ / Sanierungssatzung

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung als Ortsrecht:


Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altneudorf“
(Sanierungssatzung)

Aufgrund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Schönau in seiner Sitzung am ………………….folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen soll das Gebiet wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
Maßgebend für die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist der von der Kommunalentwicklung im Maßstab 1:1000 gefertigte Lageplan vom 08. Juni 2009.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke innerhalb der mit unterbrochener schwarzer Linie umrandeten Flächen und erhält die Bezeichnung „Altneudorf“.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und kann von jedermann bei der Stadtverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden. Der Bekanntmachung der Satzung wird zur Übersicht eine Verkleinerung des Lageplanes hinzugefügt.
Werden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Flurstücke verschmolzen, geteilt bzw. neue Flurstücke gebildet, sind auf diese die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. Der Sanierungsvermerk (§ 143 Abs. 2 Satz 2 BauGB) ist durch das Grundbuchamt auf die neu entstandenen Grundstücke zu übertragen.


§ 2
Bezeichnung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet erhält die Bezeichnung „Altneudorf“

§ 3
Sanierungsverfahren/Genehmigungspflicht

Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt.

Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB findet Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Stadt Schönau, den .............


.....................................................
Marcus Zeitler
(Bürgermeister)


Ausgefertigt zur öffentlichen Bekanntmachung am ……………….

Weiter ist der volle Wortlaut der §§ 144 und 145 BauGB mit der Sanierungssatzung
zu veröffentlichen.

Die Satzung wird noch um die Aussage zum voraussichtlichen Ende der Sanierungsmaßnahme zum 31.12.2020 ergänzt.


6. Beschluss Förderrichtlinien für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altneudorf“
Der Gemeinderat beschließt die um die vorgenannten Punkte (Zuständigkeiten § 4, Sanitär- und Heizungsinstallation Punkt 1.1.4) geänderten  Förderrichtlinien für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altneudorf“.


5.

1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Forstgarten“
2. Auftragsvergabe für die Erstellung des
Bebauungs- und Grünordnungsplans
3. Antrag an den GVV Schönau auf Teiländerung
des Flächennutzungsplans


1. Für den Bereich Forstgarten der Gemarkung Schönau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Forstgarten“ umfasst die Grundstücke Flurstücknummer 264 und 264/29 der Gemarkung Schönau und ist im Übrigen im beigefügten Planauszug dargestellt. Mit dem Bebauungsplan „Forstgarten“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts und Wohnbebauung geschaffen werden.

2. Auftrag hierfür erhält das Büro Sternemann + Glup aus Sinsheim auf der Grundlage der HOAI und des Angebots vom 10.06.2009. Ein entsprechender Vertrag ist nach dem kommunalen Vertragsmuster abzuschließen. Da das Angebot auch Leistungen für die Teiländerung des FNP des GVV Schönau enthält, die bei gemeinsamer Beauftragung günstiger angeboten werden konnten, wird dieser Beschluss unter den Vorbehalt der Auftragserteilung durch den GVV Schönau gestellt.

3. Die Stadt Schönau beantragt beim GVV Schönau die Teiländerung der 2. (Gesamt-)Fortschreibung für den zu überplanenden Bereich.


6.

Kinderbetreuung

Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.


7.

Jahresrechnung 2008
- Bildung von Haushaltsresten

Nach den Bestimmungen der §§ 19 und 41 GemHVO werden für das Rechnungsjahr 2008 folgende Haushaltsreste gebildet.

Verwaltungshaushalt

1.2110.591 Lehr- und Unterrichtsmittel  1.500 Euro
Die Ansätze bei der Grundschule Altneudorf sind teilweise gegenseitig deckungsfähig. Nach dem Rechnungsergebnis wurden insgesamt rund 2.700 € weniger ausgegeben, da u.a. für Lehr- und Unterrichtsmittel die bereitgestellten Mittel nicht vollständig beansprucht wurden. Ein Teil der nicht verbrauchten Mittel soll als Haushaltsrest übertragen werden. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln 1.500 € zu übertragen.

Vermögenshaushalt Einnahmen

2.215.361 Zuschuss vom Land       9.700 Euro
Vom Gemeindeausgleichstock wurden für die Neuausstattung des Physikraums 39.000 € Zuschuss bewilligt, von denen 29.250 € angefordert werden konnten. Die Abrechnung kann erst im Jahr 2009 nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.

2.910.3751 Darlehensaufnahmen      170.000 Euro
Im Haushaltsjahr 2008 waren 170 T€ Kreditaufnahmen veranschlagt, weitere 185 T€ wurden als Haushaltsrest aus dem Vorjahr übertragen, so dass eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 355 T€ vorhanden war. Nachdem im Rechnungsjahr 2008 jedoch kein neues Darlehen aufgenommen wurde, verfällt der aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsrest über 185 T€. Die 2008 veranschlagte Darlehensaufnahme von 170 T€ sollte jedoch als Haushaltsrest übertragen werden, die dann je nach Haushaltsverlauf im Laufe des Jahres 2009 noch realisiert werden könnte. Die dafür notwendigen Investitionen sind im Jahr 2008 und durch die Ausgabehaushaltsreste nachgewiesen. Dadurch werden 170 T€ der Investitionen buchhalterisch zunächst über Kredite finanziert und nicht über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt. Dies wiederum hat zur Folge, dass dieser Anteil zusätzlich an die allgemeine Rücklage zugeführt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise, da in Anbetracht der voraussichtlichen Zuführung aus dem Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt im Jahr 2010 sowie weiterer Steuerausfälle in diesem Jahr, der Bestand der allgemeinen Rücklage möglichst hoch gehalten werden muss.  

Summe Einnahmen Vermögenshaushalt     179.700 Euro


Vermögenshaushalt Ausgaben

2.130.943 Sanierung Feuerwehrhaus Schönau    30.000 Euro
Für die Sanierung (u.a. Mauerwerk, Betonsanierung, Dach und Heizung) waren im Haushaltsplan 65.000 € veranschlagt. Im Laufe der Arbeiten wurden weitere Schäden sichtbar, deren Behebung dringend notwendig war. Die Gesamtkosten mussten daher auf rd. 112.000 € fortgeschrieben werden. Über diese Entwicklung wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 12.09.2008 informiert. Das Gremium stimmte den Mehrkosten zu, zumal diese noch bezuschusst wurden. Da die Arbeiten im Rechnungsjahr 2008 jedoch nicht fertig gestellt werden konnten, ist ein Haushaltsrest über 30.000 € zu bilden. Dadurch werden die genannten Gesamtkosten von 112.000 € vollständig im Rj. 2008 finanziert.

2.2110.935 Erwerb von bewegl. Vermögen – Grundschule Altneudorf         1.500 Euro
Aus dem Jahr 2007 wurde ein Haushaltsrest über 1.500 € für den Erwerb einer Küchenzeile gebildet, der auch vollzogen wurde. Der Ansatz 2008 über 1.500 €  wurde jedoch nicht in Anspruch genommen, so dass er als Haushaltsrest übertragen werden soll.

2.2111.935 Erwerb von bewegl. Vermögen – Grundschule Schönau      2.000 Euro
Von der Grundschule wurde im Rechnungsjahr kein bewegliches Vermögen angeschafft. Der Ansatz soll übertragen werden. Der aus 2007 gebildete Haushaltsrest wurde ebenfalls nicht in Anspruch genommen, so dass dieser aufgelöst wird.

2.215.941 Neuausstattung Physikraum                    20.400 Euro
Die Maßnahme konnte nicht vollständig fertig gestellt bzw. abgerechnet werden, so dass die nicht verbrauchten Mittel zu übertragen sind. Die Abrechnung erfolgt 2009.

2.770.935 Erwerb von beweglichem Vermögen für den Bauhof                   9.000 Euro
Im Rechnungsjahr 2008 standen insgesamt 90.000 € (Haushaltsrest aus Vorjahr 30.000 € und Haushaltsansatz 60.000 €) zur Verfügung. Erworben wurden – wie geplant - ein Mehrzweckfahrzeugs für rd. 80.000 € sowie eine Motorsense. Die nicht verbrauchten Mittel sollen als Haushaltsrest übertragen werden.

2.840.944 Gebäudesanierung Stadthalle     30.000 Euro
Die Sanierungsarbeiten sollen im Jahr 2010 zur Ausführung kommen. Im Haushaltsplan 2008 war eine erste Planungsrate veranschlagt, die jedoch noch nicht beansprucht wurde. Da aber erste dringende Dachsanierungsarbeiten gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 3. April 2009 durchgeführt werden müssen, wird die Bildung eines Haushaltsrestes vorgeschlagen. Dadurch sind die im Jahr 2009 anfallenden  Kosten dieser vorgezogenen Arbeiten sowie eventuell anfallende Planungshonorare finanziert.

2.880.932 Grunderwerb        20.000 Euro
Für den Erwerb eines Grundstücks im Unteren Tal wurden 20.000 € veranschlagt. Der Kauf konnte jedoch nicht realisiert werden. Dennoch sollen die Mittel als obligatorischer Ansatz übertragen werden.
 
Summe Ausgaben Vermögenshaushalt     112.900 Euro


8.

Bundestagswahl am 27. September 2009

Für die Bundestagswahl am 27. September 2009 bildet die Stadt folgende Wahlbezirke und bestimmt folgende Wahlräume:

Wahlbezirk 001-01: Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, Erweiterungsbau Grundbuchamt

Wahlbezirk 001-02: Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, Erweiterungsbau Bürger-saal

Wahlbezirk 001-03:  Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, Bauamt

Wahlbezirk 001-04: Rathaus Schönau, Rathausstraße 28, Technisches Amt

Wahlbezirk 002-02: Verwaltungsstelle Altneudorf, Carl-Höfer-Straße 39, Erdgeschoss

Wahlbezirk 002-02: Feuerwehrgerätehaus, Carl-Höfer-Straße 39, 1. Obergeschoss