Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 20. Juni 2008
4. Nachrücken eines Stadtrates
a) Feststellung, ob Hinderungsgründe gem. § 29 GO
vorliegen bzw. Anerkennung der Ablehnung der
ehrenamtlichen Tätigkeit
a) Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Nachrücken von Frau Daniela Fabian kein Hinderungsgrund gem. § 29 GO besteht. Frau Fabian rückt somit für die ausgeschiedene Stadträtin Rotraut Cser in den Gemeinderat der Stadt Schönau nach.
Vorstehender Beschluss erfolgt einstimmig.
Bürgermeister Zeitler begrüßt Stadträtin Daniela Fabian und heißt sie im Gemeinderat der Stadt Schönau willkommen. Er führt aus, dass es auch seine Pflicht ist, sie zu Beginn der Tätigkeit als Stadträtin auf die einschlägigen Bestimmungen insbesondere der Gemeindeordnung hinzuweisen. Dies ganz besonders vor dem Hintergrund, dass die Ausübung dieses wichtigen Amtes uneigennützig und der Allgemeinheit und dem Allgemeinwohl dienend wahrzunehmen ist. Einzel- oder auch Gruppeninteressen haben hinter diesem Allgemeinwohl zurückzustehen, weil nur dann an der Sache orientierte richtige Beschlüsse und Entscheidungen möglich werden. Diese wollen alle künftig gerne gemeinsam und im besten Einvernehmen mit ihr anstreben. Er ist sich sicher, dass sie dieses Mandat auch aktiv, sachlich und fair ausüben wird.
Er führt weiter aus, dass Frau Fabian eine interessante Aufgabe antritt, die nicht immer einfach ist, für die einzutreten es sich jedoch stets lohnt. Er ist der Überzeugung, dass ihr diese ehrenamtliche Tätigkeit sicher gut gelingen wird.
Anschließend verpflichtet Bürgermeister Zeitler Stadträtin Fabian mit dem Verlesen der Verpflichtungsformel:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Stadträtin Daniela Fabian gelobt dies.
Bürgermeister Zeitler begrüßt Stadträtin Fabian offiziell als Stadträtin der Stadt Schönau und beglückwünscht sie. Er überreicht ihr die Gemeindeordnung und die Satzungsmappe der Stadt Schönau.
Stadträtin Fabian nimmt am Sitzungstisch Platz.
5. Nachrücken eines Stadtrates
-Besetzung der Ausschüsse und Verbände
Die Ausschüsse werden wie folgt besetzt:
Ausschuss für Technik und Umwelt
ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:
1. Pfahl, Rolf Fabian, Daniela
2. Steigleder, Friedbert Ehrhard, Tanja
3. Lauer, Karin Hauck, Ursula
4. Bär, Theo Gärtner, Annette
5. Beisel, Lothar Happes, Wilhelm
6. Hesse, Manfred Schütze, Carolin
Die jeweiligen (allgemeinen) Stellvertreter der Fraktionen nehmen die Vertretung in der Reihenfolge ihrer Aufführung bei Verhinderung eines oder mehrerer ordentlicher Mitglieder wahr.
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Mitglieder Stellvertreter
1. Fabian, Daniela Steigleder, Friedbert
2. Gärtner, Annette Bär, Theo
3. Ehrhard, Tanja Lauer, Karin
4. Runz, Heinrich-Ludwig Schütze, Carolin
5. Happes, Wilhelm Beisel, Lothar
6. Bürkel-Schuler, Irmgard Hesse, Manfred
Die jeweiligen (allgemeinen) Stellvertreter der Fraktionen nehmen die Vertretung in der Reihenfolge ihrer Aufführung bei Verhinderung eines oder mehrerer ordentlicher Mitglieder wahr.
Gemeindeverwaltungsverband Schönau
ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:
1. Fabian, Daniela Gärtner, Annette
2. Hauck, Ursula Steigleder, Friedbert
3. Pfahl, Rolf Ehrhard, Tanja
4. Schütze, Carolin Runz, Heinrich-Ludwig
5. Bürkel-Schuler, Irmgard Beisel, Lothar
Vertreter bei der Volkshochschule Eberbach/Neckargemünd e.V.
a) Bürgermeister Zeitler
b) Ehrhard, Tanja (als weitere Vertreterin)
c) Frau Daniela Fabian (als Außenstellenleiterin)