Auszug aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 25. Januar 2008
4. Verabschiedung des Haushalts 2008;
- Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2008
Der Gemeinderat stimmt der Verabschiedung des Haushalts 2008 sowie der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die erforderliche Kreditaufnahme vorzunehmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung mit den entsprechenden vorbereitenden Arbeiten (z.B. Ausschreibung usw.) für die im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen beauftragt.
5. Verabschiedung des Haushalts 2008;
- Wirtschaftsplan für den Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Schönau 2008
Der Gemeinderat stimmt der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes der Stadt Schönau 2008, entsprechend der beigefügten Satzung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die erforderliche Kreditaufnahme vorzunehmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung mit den entsprechenden vorbereitenden Arbeiten (z.B. Ausschreibung usw.) für die im Vermögensplan veranschlagten Maßnahmen beauftragt.
6. Freiwillige Feuerwehr Schönau
-Wahl des Gesamtkommandanten und der Stellvertreterin
Der Gemeinderat stimmt den von der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau durchgeführten Wahlen des Kommandanten und dessen Stellvertreterin zu und bestellt Herrn Walter Roßnagel zum Kommandanten und Frau Annette Klingmann zur stellvertretenden Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Schönau.
7. FFW- Abteilung Altneudorf;
- Wahl der Abteilungskommandantin und des 1. Stellvertreters
der Abteilungskommandantin
Der Gemeinderat stimmt den von der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altneudorf durchgeführten Wahlen zu und bestellt Frau Annette Klingmann zur Abteilungskommandantin und Herrn Christian Schmelzer zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altneudorf.
8. Gründung eines Jugendbeirates für dieStadt Schönau
Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Jugendbeirates und den Grundlagen für den Jugendbeirat zu.
9. Gründung eines Seniorenbeirates für die Stadt Schönau
Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Seniorenbeirates und den Grundlagen für den Seniorenbeirat zu.
10. 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Stadtkern II“
a) Das Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet „Stadtkern II“ wird entsprechend den oben dargestellten Zielen und Maßnahmen fortgeschrieben.
b) Die nachstehend aufgeführte 1. Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern II“ vom 21.07.2006, wird als Satzung beschlossen. Der Lageplan vom 13.12.2007 der Kommunalentwicklung GmbH wird Bestandteil der Änderungssatzung.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der Sanierungssatzung mit dem Wortlaut der §§ 144, 145 (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge sowie 215 BauGB (Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften) öffentlich bekannt zu machen und einen Bekanntmachungsnachweis dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu übersenden.
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Stadtkern II“
Aufgrund von § 142 Abs. 1,3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Schönau am …………….folgende
S A T Z U N G
zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Stadtkern II“ beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Die in der vom Gemeinderat am 21.07.2006 beschlossene und am 26.07.2006 in Kraft getretene Satzung über die förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern II“ wird um folgende Grundstücke erweitert:
Teilfläche Flst. 204, Hauptstraße,
Flst. 203/1 , Hauptstraße,
Grundstück Stadthalle, Flst. ……………… und
Grundstück Schule / Kindergarten, Flst. …………………… .
Auf diesen Grundstücken, die an das bestehende Sanierungsgebiet angrenzen bzw. im Stadtkern Schönaus liegen, liegen städtebauliche Missstände vor, die durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen verbessert werden sollen.
Die genaue Abgrenzung der Erweiterungsflächen ergibt sich aus dem Lageplan der Kommunalentwicklung vom 13.12.2007. Dieser ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Verfahren
Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 bezeichneten Flurstücke. Insbesondere wird die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen § 152 – 156 a BauGB wird ausgeschlossen.
Die Sanierung soll bis zum 31.12.2018 durchgeführt werden.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Schönau, den ........................
.....................................................
Bürgermeister
Marcus Zeitler
Ausgefertigt zur öffentlichen Bekanntmachung am .........................
Anlage
Lageplan zur 1. Änderung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Stadtkern II“