Festsetzung der Benutzungsgebühren für die
Festhalle und die Sporthallen der Stadt Schönau b. H.
Der Gemeinderat hat am 28.08.1981 die Benutzungsgebühren für die Festhalle und die Sporthallen der Stadt Schönau neu festgesetzt, diese betragen:
a) für die Festhalle bei öffentlichen Veranstaltungen:
Die Hallenmiete beträgt für jede Veranstaltung pro Tag:
1. für örtliche Veranstalter: DM 250,--
2. für auswärtige Veranstalter: DM 500,--
3. bei Bewirtschaftung beträgt die Gebühr für die
erforderliche Konzession (keine Unterscheidung ob
nur Schankraum oder auch Halle) DM 75,--
b) für die Sporthalle Altneudorf und Sporthalle beim Sportzentrum Schönau:
Für Benutzung der Sporthalle Altneudorf werden oben genannte Gebühren jeweils zu 90 % erhoben.
Für Benutzung der Sporthalle beim Sportzentrum Schönau werden oben genannte Gebühren mit einem Zuschlag von 200 % erhoben. (wobei die Genehmigung nur für äußerst und begründete Fälle gestattet wird; diese Sondergenehmigung wird begrenzt bis längstens 1983).
Die Licht-, Heizungs- und Reinigungskosten werden für alle Veranstaltungen von der Stadt Schönau getragen; wobei eine Grobreinigung durch den Veranstalter auf dessen Kosten durchzuführen ist.
c) Benutzung der Sporthallen für sportliche Übungsstunden:
Für Benutzung der Fest- und Sporthallen der Stadt Schönau werden folgende Gebühren erhoben:
a) örtliche Sportvereine
je Nutzungsstunde: DM 4,--
b) auswärtige Sportvereine und Tennissport
je Nutzungsstunde: DM 15,--
Ab dieser Neuregelung werden keinerlei Ausnahmen von der Gebührenregelung zu gelassen.
Die bisher gewährten Zuschüsse für Breitensport und Jugendarbeit können nicht mehr gewährt werden.
Vorstehende Neuregelung gilt ab 01. Januar 1982.
Schönau b. H., den 28. August 1981
Der Bürgermeister
(L.S.)
Hafendörfer