Zur Geschichte

Gründungsurkunde des Klosters Schönau

(Wirtembergisches Urkundenbuch III, S. 467 f.)

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Ich Buggo auch Burkhard genannt durch Gottes Gnade Bischof der Kirche von Worms wünsche allen Gläubigen ewiges Heil im Herrn.

Nach Inhalt der Lehre, die uns von den heiligen Vätern überliefert ist, haben wir hier keine bleibende Stätte und daher sollen wir mit allen Kräften unter Gottes Beistand nach dem Vaterland streben, wo Friede und Freude ohne Ende ist. Daher kommt es, daß wir ewigen Lohn erhoffen von dem, was wir jetzt den Kirchen zur Ehre und zum Dienst Gottes von seinen Gaben wieder schenken.

Deshalb mache ich Buggo auch Burkhard genannt, obwohl unwürdig, so doch Bischof von Worms bekannt, damit es die gegenwärtige Generation und die Nachwelt erfahre: Ich habe den Platz Schönau, in der Absicht ihn zu Verehrung und Dienst Gottes zu weihen, um dort nach der Auflösung meines Fleisches von meinen Mühen auszuruhen, losgelöst und befreit von allen Ansprüchen auf Zins und Zehnten. Ich habe ihn freigemacht von aller weltlichen Gewalt und ganz der Herrschaft und dem Schutz aller Wormser Bischöfe, die mir rechtmäßig nachfolgen, unterstellt. Ich habe ihn den Brüdern, die dort nach der Regel des heiligen Benedikt Dienst tun, übergeben, auf daß ich selbst an allen guten Werken teilhabe, die dort Tag und Nacht verrichtet werden.

Dieser Platz stammte aus dem Besitz und Eigentum der Wormser Kirche des heiligen Petrus, der wir jetzt durch Gottes Gnade vorstehen. Ihn hatte Graf Boppo von Laufen von uns zu Lehen, und von Boppo war Bligger von Steinach damit belehnt worden. Auf unsere Bitten hin hat Bligger diesen Ort wieder dem Grafen Boppo zurückgegeben in folgenden Grenzen: Vom Bach genannt Klüpfelsbach bis zum Blindenbach auf beiden Seiten des Flusses Wiesen, Äcker, Wasserläufe und Gebüsch mit dem angrenzenden Wald zwischen Gansach und Ottersbuch. Graf Boppo gab es dann in unsere Hände zurück, damit ich es zum Dienst Gottes stifte. Zum Ersatz dafür habe ich dem Grafen Boppo 2 Pfund (jährlichen Geldzins) in der Stadt Wimpfen und in den drei Dörfern Neuenheim, Botzheim und Eisesheim verliehen. Der obengenannte Graf hat diesen Zins wieder dem Bligger zu Lehen gegeben. Ich aber habe, um Bligger für seine große Frömmigkeit zu belohnen, mit Rat und Zustimmung unserer Kirche ihm und seinen Nachfolgern jenen Zins von der Steinacher Kirche, der dem Bischof alle Schaltjahre zusteht und Kirchlose heißt, zu Lehen vom Wormser Bistum verliehen.

Damit die Freiheit Schönaus und das Übrige, was wir getan haben, immer unerschüttert bleibe, haben wir dieses Dokument durch Aufprägen unseres Siegels zu bekräftigen und zu bestätigen befohlen.

Zeugen dieser Bestätigung sind:

Vom Klerns: Gottfried, Domprobst; Nibelung, (Dom)kustus; Gumbert, Probst von St. Cyriacus (in Neuhausen); Sigfrid, Probst von Wimpfen; Sigfrid, Probst von St. Martin (in Worms); Heinrich, Domdekan; Hermann, (Dom)scholaster und viele andere.

Von den Edelfreien: Boppo, Graf von Laufen; Bligger von Steinach und sein Bruder Konrad; Konrad von Hirschberg (Dienstleute des Bischofs): Gumpert Wizthum; H. Zöllner; Gerbata und sein Bruder Werner und viele andere.

Geschehen zu Worms zur Zeit des Königs Konrad im Jahre 1142 nach Christi Geburt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurück zur Übersicht