Richtlinien zur Durchführung der Sportler-Ehrung der Stadt Schönau


In Abstimmung mit den sporttreibenden Vereinen der Stadt Schönau führt die Stadt Schönau eine gemeinsame

Sportler - Ehrung
entsprechend den nachfolgenden Statuten durch:

I.
Die gemeinsame Sportler-Ehrung aller Sportler der örtlichen sporttreibenden Vereine und in Schönau wohnender Sportler auswärtiger Vereine wird künftig durch die Stadt Schönau durchgeführt.

II.
Die Vorschläge der zu Ehrenden sind von den jeweiligen Vereinen und den Stadträten und Stadträtinnen unaufgefordert bis spätestens 30. September jeden Jahres an die Stadt Schönau mit der entsprechenden Begründung einzureichen.

Ehrungs-Kriterien sind Kreismeistertitel, Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften und Teilnahme an internationalen Meisterschaften sowie die Platzierungen 2 - 6 bei Landesmeisterschaften, 2 - 10 bei Deutschen Meisterschaften. Ebenso zählen hierzu Staffelmeisterschaften oder auch Kreisauswahlspieler usw.

 III.
Jeder sporttreibende Verein und jeder Stadtrat/jede Stadträtin hat das Recht, bis zum 30. September jeden Jahres einen Vorschlag zur Wahl des/der „Sportler/in des Jahres“ bzw. „Mannschaft des Jahres“ mit der entsprechenden Begründung an die Stadt Schönau einzureichen.

Die Titel „Sportler/in des Jahres“ bzw. „Mannschaft des Jahres“ sind künftig insoweit geschützt und dürfen nur bei dieser gemeinsamen Veranstaltung verliehen werden.

IV.
Die Auszeichnungen sind Sport-Ehrenmedaillen für alle zu Ehrenden sowie für die Mitglieder der „Mannschaft des Jahres“. Der/die „Sportler/in des Jahres“ erhält einen Pokal und eine Urkunde, die auch der „Mannschaft des Jahres“ übergeben wird.

V.
Die Wahl des/der „Sportler/in des Jahres“ bzw. der „Mannschaft des Jahres“ erfolgt durch ein Gremium, dem folgende Mitglieder angehören (wobei Doppelstimmabgaben ausgeschlossen sind):

- Gemeinderat und Bürgermeister der Stadt Schönau

- Schulrektoren

- Vorsitzende der sporttreibenden Vereine der Stadt Schönau.


Schönau, 06. November 2015



Marcus Zeitler
Bürgermeister