Aktuelle Meldungen

Testzentrum Altneudorf (Parkplatz Friedhof) Meldung vom 01. März 2023

Zum 1. März 2023 entfällt die Corona-Testpflicht für Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern. Daher ist der Weiterbetrieb unseres kommunalen Testzentrums am Friedhof in altneudorf nicht mehr notwendig. 

Wir bedanken uns bei Stadtapotheke und dem Verein APFEL e.V. Heiligkreuzsteinach für die gute Zusammenarbeit, welche es uns möglich gemacht hat, diesen Service unserer Bevölkerung fast 15 Monate lang anzubieten. 

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Meldung vom 26. Januar 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten und den Landgerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.   Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren bis zum 05.05.2023 beim  Hauptamt, Hr. Jakob  (Tel.06228/207-14, E-Mail: philipp.jakob@stadt-schoenau.de). Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt www.stadt-schoenau.de oder  www.schoeffenwahl.de  heruntergeladen werden.
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Stellenausschreibung der Stadt Schönau Meldung vom 12. Januar 2023

Im Rathaus der Stadt Schönau (ca. 4.500 Einwohner), Rhein-Neckar-Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle: Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Hauptamt zu besetzen: Das werden Ihre Aufgabenschwerpunkte sein: ·Geschäftsstelle Gemeinderat: Bearbeitung sämtlicher damit einhergehender Rechtsangelegenheiten der Kommunalverfassung und des Kommunalrechts; Teilnahme und Mitwirkung an den Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeinderats; Erstellung sämtlicher Sitzungsvorlagen (Ratsinformationssystem) ·Durchführung von Wahlen ·Feuerwehrwesen ·Kindergarten- und Schulangelegenheiten ·Ordnungsamt einschließlich der Anschlussunterbringung im Asylverfahren, Einweisung wegen drohender Obdachlosigkeit etc. ·Versicherungssachbearbeitung ·Stellvertretung der Amtsleitung Das erwarten wir von Ihnen:  ·Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management oder Verwaltungsfachwirt/in ·Fundierte Kenntnisse und Erfahrung zum beschriebenen Sachgebiet ·Freundliches und sicheres Auftreten, zeitliche Flexibilität ·Vertrauenswürdigkeit, loyales Verhalten und Teamfähigkeit ·Freude am selbständigen Arbeiten und Organisieren Das bieten wir Ihnen:  ·Unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit leistungsgerechter Vergütung nach TVöD bzw. Landesbesoldungsgesetz ·Abwechslungsreiches und eigenverantwortliches Arbeitsgebiet ·Bedarfsgerechte Einarbeitung und Fortbildungsmöglichkeiten Senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bis 20.01.2023 an die Stadtverwaltung Schönau, Rathausstraße 28, 69250 Schönau oder direkt per mail an: post@stadt-schoenau.de . Für Rückfragen: 06228 207-25.
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