Aktuelle Meldungen

Häuser oder Wohnungen zur Anmietung durch Stadt gesucht Meldung vom 25. September 2023

Die Stadtverwaltung Schönau sucht Wohnungen oder Häuser die derzeit leer stehen, jedoch umgehend bezugsfähig sind. Hierfür bieten wir mindestens 2-Jahres-Verträge sowie bei Nutzungsende eine Sanierung auf Ausgangszustand des genutzten Wohnraumes. Der Mietzins sowie die Nebenkosten muss den ortsüblichen Mieten entsprechen und wird je Einzelfall geprüft. Die Nutzung erfolgt durch die Unterbringung von Flüchtlingen.
Seitens der Stadtverwaltung sind wir hier schwerpunktmäßig an der Unterbringung von Familien mit Kindern interessiert, können dies jedoch nicht garantieren.
Der Wohnraum muss in einem bewohnbaren (sanierten) Zustand sein oder vor Bezug durch den Eigentümer versetzt werden.
Bei konkreten Angeboten wenden Sie sich bitte an Nadine Laier (06228 207-22) oder Kim Heckmann (06228 207-13).
 
Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen, die Wohnraum zur Verfügung stellen!
 
Ihre Stadt Schönau
 

Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal Meldung vom 25. September 2023

In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal AöR können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden. Am Freitag, den 13.10.2023 können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe von 14:00 - 17:00 Uhr, am Festplatz im Gewerbegebiet „Unteres Tal“ in der Bahnhofstraße beim Schadstoffmobil abgeben.   Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Wandfarben werden nicht beim Schadstoffmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden. Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.   Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden. Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an.   Die AVR Kommunal AöR bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden.
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Leitungsausbau im Bereich "Im Wiesengrund/Steinbruchweg" ab Oktober 2023 Meldung vom 25. September 2023

Nachdem es vor einigen Monaten im Bereich Steinbruchweg zu Stromversorgungsproblemen kam und hier für ein paar Wochen eine Ersatzstromversorgung eingesetzt wurde, beschloss die Netze BW im Bereich „Im Wiesengrund/Steinbruchweg“ die Stromversorgungsleitungen über Dachständer in die Straße zu verlegen und eine neue Trafostation in der Straße Im Wiesengrund, gegenüber Hausnummer 23 zu errichten.
 
Bauabschnitt: 
In einem 1. Bauabschnitt soll nun ab dem 02.10.2023 bis voraussichtlich Mitte November von der Einmündung Steinbruchweg/Im Wiesengrund bis zum künftigen Standort der Trafostation die entsprechenden Kabel verlegt werden. Die einzelnen Anwohner werden hier auch direkt per Postwurfsendung informiert. Durchgeführt werden die Arbeiten durch das Tiefbauunternehmen Kastrati-Bau GmbH, 55234 Hochborn. Um die Behinderungen geringfügig zu halten, hat die Stadtverwaltung sich mit den am Bau Beteiligten vor Ort getroffen und die Maßnahme besprochen. Dabei wurde auch besprochen, dass die Auskofferungen von rund 90 cm Tiefe am jeweiligen Tage wieder provisorisch verschlossen werden. Für die Zwischenlagerung von Baugerätschaften wird noch ein geeigneter Platz festgelegt, damit es im Straßenbereich keine weitere Behinderungen gibt, die durch Baugeräte vor Ort zu Behinderungen führen können. Die bekannte Umleitungsstrecke wird für die Anwohner, die östlich der Baustelle wohnen über den Waldweg der Stiftung Schönau Richtung Grein, führen. Die Zufahrt für Müllabfuhr, Rettungsdienst, Feuerwehr etc. bleibt damit ebenso gewährleistet. Die Baustelle ist als s.g. „Wanderbaustelle“ angelegt. Sollten Gräben nicht am gleichen Tage verschlossen werden können, werden diese mit Stahlplatten abgedeckt.
 
Für Bewohner des genannten Bereichs wird es dennoch zu Behinderungen kommen und daher bitten wir um Geduld und Verständnis für die Baumaßnahme!
 
Die Maßnahme bedeutet für die Anwohner jedoch auch einige Vorteile. Bei der Maßnahme werden Leerrohre verlegt, die nachfolgend mit Stromleitungen und Glasfaserleitungen ausgerüstet werden. Hierdurch erhalten alle Anschlusspunkte (Hausanschlüsse) sichere Stromanschlüsse ins Haus gelegt. Danach haben die Anwohner eine Übergangszeit von drei Jahren, den Hausanschluss vom Dachständer auf den Erdanschluss umzubauen. Dies erfolgt durch privat zu beauftragende Elektrounternehmen, die diese Arbeiten im Wohngebäude durchführen.
Insgesamt ist dieser Ausbau eine wichtige infrastrukturelle Maßnahme zum Nutzen aller Anwohner im genannten Bereich. Ferner wird durch die Netze BW ein Hausanschlusskasten am Gebäude gesetzt.
 
Bauabschnitt
Im Anschluss an die v.g. Baumaßnahme schließt sich dann die weitere Kabelverlegung, die in der Abwicklung analog zum 1. BA abgewickelt werden soll, an. Im 2. Bauabschnitt werden dann die Kabelverlegearbeiten von der Einmündung Steinbruchweg/Im Wiesengrund weiter entlang des Steinbruchwegs bis zur Trafostation am Abzweig zum Triebweg fortgeführt. Die Umleitungsstrecke wird für diesen Fall für die jeweiligen Anwohner oberhalb der Wanderbaustelle über den Triebweg verlaufen. Geplant ist, dass die Arbeiten spätestens bis Weihnachten abgeschlossen sind.
 
Selbstverständlich sind die v.g. Angaben zum Bauablauf abhängig von vielen Faktoren, insbesondere aber von den Witterungsverhältnissen.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 
Ihr Matthias Frick, Bürgermeister

Die Stadt Schönau informiert: Meldung vom 15. September 2023

Verlängerung der halbseitigen Sperrung „Torweg im Übergang zum Alten Weg“ bis Ende des Jahres. Der Durchgang für den Fußgänger – und Radverkehr ist weiterhin möglich.
 
Grund für diese Maßnahme ist die Erstellung eines Wohngebäudes am Ende des Erdbeerbuckelweges. Rettungsdienste, sowie das für uns zuständige Müllabfuhrunternahmen sind hierüber informiert.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Stadt Schönau

Die Stadt Schönau informiert: Meldung vom 07. September 2023

Ab sofort kann auf die Chlorung des Trinkwassers verzichtet werden.
 
Ihre Stadt Schönau

Die Stadt Schönau informiert: Meldung vom 25. August 2023

Am Freitag, den 01.09.2023 ist die Straße „Wallonenstraße“ im Bereich der Baustelle bei der Hausnummer 4 wegen dem Abbau eines Baukrans voll gesperrt. Entlang der Heddesbacher Straße wird für diesen Tag eine Halteverbotsregelung durch das Straßenverkehrsamt angeordnet. Eine Umleitungsroute über den Triebweg wird eingerichtet und per Ampelanlage geregelt.

Die Freiwillige Feuerwehr Schönau, der Rettungsdienst sowie die AVR wurden im Vorfeld bereits informiert.
 
Wir bitten um Beachtung und danken erneut für Ihr Verständnis.
 
Stadt Schönau

Rathaus am Montag, den 21.08.2023 ab 11.30 Uhr geschlossen Meldung vom 16. August 2023

Am Montag, den 21.08.2023 bleibt das Rathaus ab 11.30 Uhr geschlossen. 

Wir bitten um Beachtung. 

Stadt Schönau

Meldeamt und Standesamt bleiben am 31.07.2023 geschlossen Meldung vom 19. Juli 2023

Das Melde- und Standesamt bleiben am Montag, den 31. Juli 2023 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für das Verständnis!
 
Ihre Stadt Schönau

Glasfaserausbau in der Klosterstadt Schönau - Beginn der Vorvermarktung Meldung vom 21. Juni 2023

Ab 19. Juli 2023 beginnt die NetCom GmbH im Auftrag der Stadt Schönau und dem Zweckverband fibernet.rn mit der Vorvermarktung für den kostenfreien Einbau eines Glasfaseranschlusses in jedem Gebäude.

Dabei finanziert die NetCom den Glasfasereinbau in die Gehwege und Straßen. Diese Investition macht sich über die Jahre wieder bezahlt, in dem die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einen Monatsbeitrag zur Nutzung der Glasfaserverbindung zahlen. Dies erfolgt in Form von unterschiedlich teuren Vertragsmodellen nach Datengeschwindigkeiten, jeweils mit einem 24 Monatsvertrag mit der Glasfasergeschwindigkeit von 300, 500 oder 1.000 MBit/Sek. Die schnellste Stufe ist ein Gigabit/Sek. Der Vorteil hierbei liegt in einer deutlich schnelleren und stabileren Verbindung. Das regelhaft in Schönau vorkommende Telefonnetz mit Kupferkabeln kann diese Datenübermittlungsgeschwindigkeit nicht realisieren. An einigen Hausanschlüssen liegen Koaxialkabel, diese wurden flächendeckend in den 1980er Jahren in Baden-Württemberg durch die frühere KabelBW eingebaut. Mit modernen Techniken kann auch hier eine Geschwindigkeit von einem GBit/Sek erreicht werden, der Nachteil liegt hier jedoch darin, dass sich die Datengeschwindigkeit auf mehrere an einem Kabel liegenden Nutzer, die das Netz zeitgleich nutzen wollen, verteilt. Hier kann es zu höheren Geschwindigkeitsverlusten kommen. Bei einem Glasfaseranschluss erhält jedes Gebäude/jeder Wohnungsanschluss ein eigenes Anschlusskabel, bei dem die Geschwindigkeit gleichbleibt. Dies ist bei der heutigen Nutzung durch viele Internetnutzer ein geforderter Standard. In einem privaten Haushalt reicht in der Regel eine Geschwindigkeit von 300 MBit/Sek aus. Bei der gleichzeitigen Nutzung in einer Wohnung durch mehrere Nutzer, kann eine höhere Geschwindigkeit erforderlich sein, diese Entscheidung liegt aber bei jedem einzelnen Vertragskunden.

Die Vorvermarktung in Schönau 2023, der Stadtteil Altneudorf folgt 2024

Bei einer Vorvermarktung will ein Unternehmen, das eine große Investition durchführen möchte, wissen, ob es sich lohnt, diese Investition durchzuführen. Dies erfolgt durch Vorverträge, bei dem sich die Kunden verpflichten, wenn der geplante Ausbau stattfindet, auch einen Vertrag von mindestens 2 Jahren abzuschließen. Hierbei legt ein Unternehmen, welches die Investition durchführt, eine Quote von Vertragsabschlüssen fest, ab dem es dann die Investition mit dem Einbau von Glasfaserkabeln in die Straßen und Gehwege vornimmt. Die NetCom hat hier eine Quote von 40 Prozent festgelegt, was auch bei allen anderen Projekten in Baden-Württemberg gilt.

Vorteile für Hauseigentümer

Ein Glasfaseranschluss von einem oder mehreren Wohnungen in einem Haus, ist ein Vorteil für die Bewohner, die damit einen stabileren Anschluss in ihrer Wohnung erhalten. Dies zahlt sich bei künftigen Vermietungen oder Verkäufen aus, da bei Nichtvorhandensein eines entsprechenden Glasfaseranschluss dies bei einem nachträglichen Einbau von hohen Kosten führt. Der initiale Einbau von Glasfaserkabeln bei einem Komplettprojekt in einer ganzen Stadt, stellt zwar für den Unternehmer eine immense Investition dar, jedoch ist dies auf jeden einzelnen Anschluss gesehen wirtschaftlich günstig, in jedem Haus ein eigenes Kabel einzuziehen. Dies bedeutet für jeden beteiligten Hauseigentümer einen Vorteil in der großen Menge. Das bedeutet, nicht jeder braucht solch einen Vertrag abzuschließen, denn ein Kabelanschluss wird für jedes Gebäude vorgesehen, aber nicht zwangsläufig im Haus eingebaut. Dies kann nachträglich erfolgen, bedeutet jedoch durch erneute Tiefbauarbeiten mit der erneuten Anfahrt durch ein Bauunternehmen erheblich höhere Anschlusskosten im Nachhinein. Daher empfiehlt sich eine Teilnahme bei dem flächendeckenden Einbau von Glasfaseranschlüssen, z.B. durch einen Anschlussvertrag mit einer Mindestlaufzeit.

Kostenfreier Anschluss führt aber zu eigenen Investitionskosten für die Aufschaltung im eigenen Haus bzw. den eigenen Zimmern

Das Glasfaserunternehmen kann es kalkulieren, was der Anschluss in jedem Haus kostet. Wie jedoch die individuellen Wünsche des Hauseigentümers in seinem Haus aussehen, ist nicht kalkulierbar. Daher ist der Anschluss ab dem Übergabepunkt im Haus Sache des Eigentümers. Hier kann dieser den Anschluss selbst durchführen, empfehlenswert ist die Durchführung durch einen Elektriker. Diese Kosten liegen bei jedem Hausbesitzer.

Wer oder was ist die Fibernet.rn?

Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar </justify><justify>Um eine technisch ausgereifte und optimale Breitbandversorgung zu gewährleisten, wurde am 29. November 2014 der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar gegründet. Das Verbandsgebiet umfasst, neben einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, über 540.000 Einwohner. Für den Rhein-Neckar-Kreis ist die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen von besonderer Bedeutung, denn mehr als jeder zehnte Arbeitsplatz (11,40%) ist hier im Wirtschaftszweig „Information und Kommunikation“ angesiedelt. </justify><justify>Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar fungiert als Komplett-Dienstleister für seine Mitglieder, den Gemeinden und Städten. Das Dienstleistungsportfolio umfasst:
* Beratung
* Planung
* Akquisition von Fördermitteln beim Land Baden-Württemberg und dem Bund
* Überwachung von Planungs- und Bauleistungen
* Verpachtung des Netzes permanenter Kommunikations- und Informationsaustausch.

Vorsitzender des Zweckverbandes: Landrat Stefan Dallinger
Geschäftsführende Gesellschaft: AVR UmweltService GmbH, Sinsheim

Die Stadt Schönau ist Mitglied dieses Zweckverbandes und hat das Ziel, den flächendeckenden Ausbau eines vollständigen Glasfaseranschlusses für jeden Haushalt in der Stadt Schönau zu realisieren. Durch die zunehmende Bedeutung des Internets mit Home-Office und auch Home-Schooling, mit der Nutzung des Internet als Fernseh- und Telefonanschluss, hat einen schnelleren Anschluss eine wichtige Bedeutung für jeden Haushalt. Zudem ist dies ein Wettbewerbsvorteil für eine Stadt, die diese Grundleistung für jedermann anbietet. Daher unterstützt die Stadt Schönau diesen Ausbau der Infrastruktur in der Stadt.

fibernet.rn, so der Name des Zweckverbandes, hat im gesamten Rhein-Neckar-Kreis eine Hauptverbindung mit einem Mutterkabel zwischen allen Orten eingebaut. Dieses Hauptkabel nennt sich Backbone. Diese Haupttrasse ist die Grundlage für einen Anschluss aller Kommunen im Kreis. Aktuell erfolgt der flächendeckende Ausbau in Heiligkreuzsteinach sowie Wilhelmsfeld.

Wer ist das Unternehmen NetCom BW?

NetCom BW als kompetenter Partner für Zweckverband und Endkunden

Im Zuge einer europaweiten Ausschreibung sprach sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Juni 2015 einstimmig für die NetCom BW als zukünftigen Netzbetreiber aus. Als versierter und leistungsfähiger Partner ist die NetCom BW nach der Errichtung der passiven Infrastruktur der Ansprechpartner für die aktive Technik zuständig. Die NetCom BW wird den Privat- und Gewerbekunden die vielfältigen Dienste und Leistungen wie Internet, Telefon oder IPTV anbieten. Wichtig zu wissen: das EnBW-eigene Unternehmen mit Firmensitz in Ellwangen ist gemäß den Statuten des Zweckverbandes vertragsgemäß dazu verpflichtet, auch anderen Anbietern den Zugang zum kommunalen Netz zu ermöglichen, Stichwort „open access“.

Die NetCom BW wurde 2012 gegründet. Die NetCom BW ist in Schönau nicht unbekannt und hat bereits mehrere Projekte vor Ort durchgeführt. 2017 wurde im Gewerbegebiet Kreuzwiesen das erste Flächennetz für Gewerbetreibende eingebaut. 2020 wurde das Wohngebiet Lindenbach im Rahmen der neuen Strom-Erdanschlüsse sowie neuen Straßen-Beleuchtung komplett mit Glasfasertechnik ausgestattet. Beide Projekte gehören zu den  ersten Projekten der NetCom BW in ganz Baden-Württemberg. Nachfolgend wurden noch die Schulen in Schönau mit Glasfasertechnik angeschlossen.

Die nächsten Schritte:

Anfang Juli 2023: Beginn der Straßenbewerbung durch Plakate, Werbeschilder, Großflächen-Banner im Schönauer Straßenbild

11.07.2023: Informationsveranstaltung der NetCom BW in der Stadthalle Schönau, um offene Fragen zum Glasfaseranschluss in Schönau zu beantworten. Beginn: 19:00 Uhr

19.07.2023: Beginn der wöchentlichen Beratung von Interessenten im Bürgerhaus am Marktplatz, Marktplatz 8, 1. OG, Raum Schönfärber, jeweils von 14-18 Uhr. Dieses Angebot endet am 18.10.2023. Hiernach wird am 23.10.2023 ermittelt, ob eine ausrechende Quote an Anschlüssen zustande kam, damit der flächendeckende Ausbau im Kernstadtgebiet Schönau erfolgen kann.

Kommentar des Bürgermeisters Matthias Frick zum Glasfaserausbau in Schönau:

„Der Einbau und damit der Anschluss möglichst von jedem Haushalt an das Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetz ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schönau. Beginnend im Kernbereich Schönau 2024, folgt 2024/2025 der Stadtteil Altneudorf. Hier ist offen, ob es für den Ausbau im Stadtteil Altneudorf Fördermittel des Bundes gibt, die wir im Kernbereich Schönau nicht erhalten. Die Entscheidung über Fördermittel für Altneudorf, liegt uns zum Jahresende 2023 vor. Durch diesen Anschluss erwirbt jeder Haus- oder Wohnungsmieter die aktuell höchstmöglich gewährleistete Datengeschwindigkeit, deren Bandbreite jeder selbst wählen kann. Die Glasfasertechnik ist mit dem vielfach beworbenen Giganetz nicht an ihrem Leistungsende von einem GigaBit. Dies kann theoretisch auch von anderen Netzen mit Super-Vectoring oder Koaxialkabel erreicht werden. Jedoch ist die Leitfähigkeit durch einen Glasfaserstrang theoretisch erheblich höher als mit 1.000 MegaBit pro Sekunde. Realisiert wurde bereits die Datenübertragung von 20 GigaBit/Sek. Damit stellt die Glasfasertechnik eine Technik dar, die als zukunftsweisend eingeordnet werden kann. Der flächendeckende Einbau dieser Kabelverbindung ist dennoch eine Herausforderung von uns allen. Diese Maßnahme bedeutet Baustellen für mehrere Monate, ist eine finanzielle Belastung für jeden Haushalt – die jedoch für jeden Haushalt eine Überlegung wert ist -, bietet zugleich aber auch einen langfristigen Mehrwert für jede einzelne Immobilie, die künftig einen Standard und keine Ausnahme darstellen wird. Daher empfehle ich uneingeschränkt dieses gemeinsame Infrastrukturprojekt in unserer Stadt Schönau!“

Rathaus ist am 09.06.2023 und am 12.06.2023 geschlossen Meldung vom 02. Juni 2023

Das Rathaus bleibt am Brückentag, Freitag, den 09.06.2023, geschlossen.
Ebenso ist das Rathaus am Montag, den 12.06.2023 wegen einer Fortbildung geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
 
Ihre Stadt Schönau

Rathaus bleibt am Brückentag geschlossen Meldung vom 16. Mai 2023

Das Rathaus bleibt am Freitag, den 19.05.2023 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
 
Ihre Stadt Schönau

Tag der Städtebauförderung Meldung vom 11. Mai 2023

Streikankündigung der BRN GmbH Meldung vom 11. Mai 2023

Heute informieren wir Sie über die aktuelle Meldung der BRN GmbH: Wir wurden durch die BRN GmbH über einen für Sonntag, 14.05.2023, 22:00 Uhr bis einschließlich Dienstag, 16.05.2023, 24:00 Uhr geplanten Streik im gesamten Betriebsbereich der BRN GmbH benachrichtigt. Der Streik hat zur Folge, dass alle Busverkehre der BRN GmbH (Schüler- und Linienverkehre) eingestellt werden. Wie uns die BRN GmbH mitgeteilt hat, werden sich zum Teil auch die im Auftrag der BRN GmbH fahrenden Sub-Unternehmer dem Streikaufruf anschließen. Der andere Teil der Sub-Unternehmer wird die Leistungen wohl fahren. In der Kürze der Zeit ließ sich von Seiten der BRN GmbH kein Notfahrplan aufstellen, um die Sub-Unternehmer-Leistungen zu steuern. Die BRN GmbH geht davon aus, dass nach Ende der Maßnahme die Verkehre am Mittwoch, 17.05.2023 ab Betriebsbeginn planmäßig bereitgestellt werden können.
 
Folgende Linienbündel des Rhein-Neckar-Kreises sind betroffen:
Linienbündel St. Leon-Rot: Linien 719, 720, 721, 722, 725
Linienbündel Leimen: Linien 723, 724, 726, 749, 751, 757, 758, 759
Linienbündel Neckargemünd: Linien 735, 736, 737, 743, 744, 746, 748, 752, 753, 754, 755, 817
Linienbündel Heidelberg: RNV-Linie 34
Linienbündel Weinheim: Linien 631, 632, 632A, 633, 634, 635
Linienbündel Ladenburg-Schriesheim: Linien 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630
Linienbündel Schwetzingen-Hockenheim: Linien 710, 711, 715, 716, 717, 732 (Los 1 und Los 2)
 
Des Weiteren ist die Regiobus-Linie 899 von dem Streik betroffen.
 
Die VRN-Mobilitätsgarantie gilt im Streikfall nicht.

Sperrung Parkplatz Bürgerhaus Meldung vom 08. Mai 2023

Wegen einer Veranstaltung ist der Parkplatz am Bürgerhaus von Freitag, den 12.05.2023 ab 7.00 Uhr gesperrt.
Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Stadt Schönau

Vollsperrung „Radweg Neckarsteinach – Schönau“ Meldung vom 05. Mai 2023

Aufgrund von finalen Gehölz- und Holzrückearbeiten auf dem Radweg muss dieser aus Sicherheitsgründen ab Mittwoch, den 10.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.05.203 voll gesperrt werden.

Danke für Ihr Verständnis.

Meldeamt und Standesamt am 25.04.2023 geschlossen Meldung vom 13. April 2023

Wegen einer Fortbildung bleiben das Meldeamt und Standesamt am Dienstag, den 25.04.2023 geschlossen. 

Wir bitten um Beachtung!

Stadt Schönau